Ad hoc: Neschen AG: Amtsgericht Bückeburg bestellt Sachverständigen zur Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegen Insolvenzverwalter Geiwitz

Montag, 21.12.2020 16:20 von DGAP - Aufrufe: 2258

DGAP-Ad-hoc: Neschen AG / Schlagwort(e): Rechtssache Neschen AG: Amtsgericht Bückeburg bestellt Sachverständigen zur Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegen Insolvenzverwalter Geiwitz 21.12.2020 / 16:15 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Berlin, 20.12.2020 Neschen AG Bückeburg WKN: 502130 ISIN: DE0005021307

Ad Hoc Mitteilung:

Amtsgericht Bückeburg bestellt Sachverständigen zur Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegen Insolvenzverwalter Geiwitz

 

Mit Beschluss vom 11.12.2020, der dem Vorstand am 19.12.2020, 21:00 Uhr, bekannt gegeben wurde, hat das Amtsgericht Bückeburg auf Anregung eines Gläubigers der insolventen Gesellschaft Herrn Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert, Hannover, zum Sachverständigen bestellt. Der Sachverständige soll prüfen, ob Schadensersatzansprüche der Masse gegen den Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz bestehen, weil dieser a) mit der Fa. Sandton im Verfahren vor dem Landgericht Bückeburg einen Vergleich geschlossen und die Masse zur Zahlung von 9,5 Mio. Euro verpflichtet und b) das schuldnerische Unternehmen zu einem Preis von 11,5 Mio. Euro an den Investor Blue Cap veräußert hat. Nach dem Inhalt des Gerichtsbeschlusses hat Insolvenzverwalter Geiwitz auf die Einrede der Verjährung verzichtet, so dass nach Angaben des Gerichts von der kostenträchtigen Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters zunächst abgesehen und etwaige Ansprüche durch einen erfahrenen Gutachter geprüft werden können.

Alexander Eichner, Vorsitzender des Aufsichtsrates


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