Ad hoc: KTG Agrar SE: Vorerwerbsrecht hinsichtlich des litauischen Teilkonzerns nicht ausgeübt

Donnerstag, 01.12.2016 18:35 von DGAP - Aufrufe: 507

KTG Agrar SE / Schlagwort(e): Verkauf 01.12.2016 18:25 Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Hamburg, 1. Dezember 2016. Am 18. November 2016 hatte die KTG Agrar SE (ISIN: DE000A0DN1J4) mit einem Investor einen Kaufvertrag über die Veräußerung des litauischen Teilkonzerns des KTG Agrar-Konzerns für einen niedrigen siebenstelligen Euro-Betrag geschlossen. Für einen anderen Investor bestand ein Recht zum Vorerwerb des litauischen Teilkonzerns, das innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung über die Unterzeichnung des Kaufertrags hätte ausgeübt werden können. Die KTG Agrar SE gibt hiermit bekannt, dass der vorerwerbsberechtigte Investor auf die Ausübung des Vorerwerbsrechts verzichtet hat und der Kaufvertrag über die Veräußerung der Beteiligungen in Litauen vom 18. November 2016 - vorbehaltlich der kartellrechtlichen Freigabe - nunmehr verbindlich geworden ist. KTG Agrar SE, Hamburg Hamburg, den 1. Dezember 2016 Vorstand (Jan Ockelmann (Chief Restructuring Officer (CRO) Ulf Hammerich (Mitglied des Vorstands)) 01.12.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: KTG Agrar SE Ferdinandstr. 12 20095 Hamburg Deutschland Telefon: +49 (0)40-303 76-47 Fax: +49 (0)40-303 76-799 E-Mail: presse@ktg-agrar.de Internet: www.ktg-agrar.de ISIN: DE000A0DN1J4, DE000A1H3VN9, DE000A1ELQU9, DE000A11QGQ1, WKN: A0DN1J , A1H3VN, A1ELQU, A11QGQ Indizes: HASPAX Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München (m:access), Stuttgart, Tradegate Exchange; Open Market (Entry Standard) in Frankfurt Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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