Ad hoc: Heiler Software Aktiengesellschaft: Eintragung des Squeeze-out Beschlusses in das Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgarts

Montag, 27.05.2013 10:20 von DGAP - Aufrufe: 392

Heiler Software Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Squeeze-Out/Delisting 27.05.2013 10:12 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Squeeze-out Heiler Software AG: Eintragung des Squeeze-out Beschlusses in das Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgarts Das Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart hat heute den Beschluss der Hauptversammlung der Heiler Software AG vom 10. April 2013 über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Heiler Software AG (Minderheitsaktionäre) auf die Informatica Deutschland AG, Frankfurt am Main, (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 6,80 je Aktie in das Handelsregister der Heiler Software AG eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Heiler Software AG auf die Informatica Deutschland AG übergegangen. Die Notierung der Aktie der Heiler Software AG wird in Kürze eingestellt. Stuttgart, den 27. Mai 2013 Heiler Software AG Der Vorstand 27.05.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: Heiler Software Aktiengesellschaft Mittlerer Pfad 5 70499 Stuttgart Deutschland Telefon: 0711 13984-150 Fax: 0711 13984-510 E-Mail: info@heiler.com Internet: www.heiler.com ISIN: DE0005429906, DE000A1RFGP4, DE000A1RFKK7 WKN: 542990, A1RFGP, A1RFKK Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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