Ad hoc: F24 AG: Barabfindung für F24-Aktien im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre auf EUR 26,34 je Aktie festgesetzt

Mittwoch, 21.06.2017 20:35 von DGAP - Aufrufe: 330

DGAP-Ad-hoc: F24 AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out F24 AG: Barabfindung für F24-Aktien im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre auf EUR 26,34 je Aktie festgesetzt 21.06.2017 / 20:32 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


München, 21. Juni 2017 - Veröffentlichung einer ad hoc-Mitteilung nach Art. 17 MAR Die A.II Holding AG hat heute gegenüber dem Vorstand der F24 AG ihr am 24. April 2017 gemäß § 327a Abs. 1 AktG gestelltes Verlangen, die Hauptversammlung der F24 AG über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der F24 AG auf die A.II Holding AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen (sog. Squeeze-out), bestätigt und konkretisiert. Die A.II Holding AG hat hierbei die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der F24 AG auf die A.II Holding AG auf EUR 26,34 je auf den Namen lautender Stückaktie der F24 AG festgelegt. Der erforderliche Beschluss soll in der ordentlichen Hauptversammlung der F24 AG gefasst werden, die für den 4. August 2017 geplant ist.

21.06.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: F24 AG
Isarwinkel 14
81379 München
Deutschland
Telefon: +49 (0)89 2323638-0
Fax: +49 (0)89 2323638-6
E-Mail: IR@f24.com
Internet: www.f24.com
ISIN: DE000A12UK24
WKN: A12UK2
Börsen: Freiverkehr in Berlin, München (m:access), Stuttgart, Tradegate Exchange; Open Market in Frankfurt
 
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584859  21.06.2017 CET/CEST

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