Ad hoc: euromicron AG in Insolvenz: Eintritt der Vollzugsbedingungen

Freitag, 31.01.2020 17:15 von DGAP - Aufrufe: 12783

DGAP-Ad-hoc: euromicron AG in Insolvenz / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen euromicron AG in Insolvenz: Eintritt der Vollzugsbedingungen 31.01.2020 / 17:11 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Neu-Isenburg, 31.01.2020 - Sämtliche Vollzugsbedingungen des Kauf- und Übertragungsvertrages zur Veräußerung der in- und ausländischen Tochtergesellschaften der euromicron AG in Insolvenz (WKN A1K030) an ein Unternehmen der Gustav Zech Stiftung sind eingetreten (Closing). Damit ist der Kauf- und Übertragungsvertrag wirksam zustande gekommen und die Anteile an den in- und ausländischen Tochtergesellschaften der euromicron AG in Insolvenz (WKN A1K030)auf ein Unternehmen der Gustav Zech Stiftung übertragen. Der Insolvenzverwalter hat ferner mit dem Betriebsrat einen Interessenausgleich zur Betriebsschließung und einen Sozialplan abgeschlossen.

Mitteilende Person: Dr. Jan Markus Plathner Insolvenzverwalter der euromicron AG Telefon: +49 69 631583-0 info@euromicron.de

 

Pressekontakt euromicron AG: euromicron AG in Insolvenz Investor & Public Relations Siemensstraße 6 63263 Neu-Isenburg Telefon: +49 69 631583-0 Telefax: +49 69 631583-17 IR-PR@euromicron.de www.euromicron.de WKN A1K030 ISIN DE000A1K0300


31.01.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


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