Ad hoc: EASY SOFTWARE AG: Erhöhung der Abfindung nach § 305 AktG und entsprechender Neuabschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der EASY SOFTWARE AG und der deltus 36. AG

Sonntag, 15.11.2020 19:55 von DGAP - Aufrufe: 848

DGAP-Ad-hoc: EASY SOFTWARE AG / Schlagwort(e): Vertrag EASY SOFTWARE AG: Erhöhung der Abfindung nach § 305 AktG und entsprechender Neuabschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der EASY SOFTWARE AG und der deltus 36. AG 15.11.2020 / 19:51 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Aufgrund der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf am 13. November 2020 in Sachen "ScanOptic" hat die von der EASY SOFTWARE AG und der deltus 36. AG gemeinsam mit der unabhängigen Bewertung beauftragte Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft RSM GmbH einen höheren Unternehmenswert der EASY SOFTWARE GmbH festgestellt. Hieraus hat die RSM GmbH im Hinblick auf den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag nach §§ 291 ff. AktG mit der deltus 36. AG als herrschendem Unternehmen und der EASY SOFTWARE AG als beherrschtem Unternehmen für die Abfindung nach § 305 AktG nunmehr EUR 11,51 je Aktie der EASY SOFTWARE AG ermittelt. Der für den Ausgleich nach § 304 AktG ermittelte Wert bleibt dagegen unverändert. Der gerichtlich bestellte Vertragsprüfer Herr Michael Wahlscheidt hat die Angemessenheit des von der RSM GmbH ermittelten Ausgleichs nach § 304 AktG und der Abfindung nach § 305 AktG bestätigt. Der Vorstand der EASY SOFTWARE AG hat daher heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats den am 10. November 2020 abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag nach §§ 291 ff. AktG mit der deltus 36. AG als herrschendem Unternehmen und der EASY SOFTWARE AG als beherrschtem Unternehmen aufgehoben und mit einer auf EUR 11,51 je Aktie der EASY SOFTWARE AG erhöhten Abfindung nach § 305 AktG neu abgeschlossen. EASY SOFTWARE AG Der Vorstand Kontakt: Oliver Krautscheid

15.11.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: EASY SOFTWARE AG
Am Hauptbahnhof 4
45468 Mülheim an der Ruhr
Deutschland
Telefon: +49(0) 208 450 16-0
Fax: +49(0) 208 450 16-90
E-Mail: investor@easy.de
Internet: www.easy.de
ISIN: DE000A2YN991
WKN: A2YN99
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart, Tradegate Exchange
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