Ad hoc: EASY SOFTWARE AG: Entscheidung des Bundesgerichtshofs - Aufhebung der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf

Freitag, 21.09.2018 17:50 von DGAP - Aufrufe: 369

DGAP-Ad-hoc: EASY SOFTWARE AG / Schlagwort(e): Rechtssache EASY SOFTWARE AG: Entscheidung des Bundesgerichtshofs - Aufhebung der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf 21.09.2018 / 17:43 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Entscheidung des Bundesgerichtshofs - Aufhebung der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf Mülheim an der Ruhr, 21. September 2018. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 18. September 2018 auf die Revision der EASY SOFTWARE AG (ISIN: DE0005634000, WKN: 563400) das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 7. April 2017 aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte der Berufung des ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Manfred A. Wagner stattgegeben und das Urteil des Landgerichts Duisburg vom 13. Januar 2016, welches Manfred A. Wagner zur Zahlung von EUR 1.523.000,00 nebst Zinsen verurteilte, aufgehoben. Das Oberlandesgericht Düsseldorf muss nun das Bestehen von Ansprüchen der EASY SOFTWARE AG gegen Manfred A. Wagner in der Sache erneut prüfen. EASY SOFTWARE AG Der Vorstand Kontakt: Thorsten Eska, CFO

21.09.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: EASY SOFTWARE AG
Am Hauptbahnhof 4
45468 Mülheim an der Ruhr
Deutschland
Telefon: +49(0) 208 450 16-0
Fax: +49(0) 208 450 16-90
E-Mail: investor@easy.de
Internet: www.easy.de
ISIN: DE0005634000
WKN: 563400
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart, Tradegate Exchange
 
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