Ad hoc: DO & CO Aktiengesellschaft:

Dienstag, 11.09.2018 13:05 von DGAP - Aufrufe: 346

DGAP-Ad-hoc: DO & CO Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Vertrag DO & CO Aktiengesellschaft: 11.09.2018 / 13:02 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Die DO & CO Aktiengesellschaft gibt bekannt, dass sie an der Ausschreibung für die Erbrin­gung von Catering und Handling Leistungen für British Airways ab London teilge­nom­men und am 11.9.2018 den Zuschlag für einen Catering Vertrag für alle kulinarischen und Handling Leistungen für sämtliche British Airways Flüge auf der Kurz- und auf der Langstrecke von London Heathrow ab April 2020 für die Dauer von 10 Jahren erhalten hat.

Kontakt: Mag. Daniela Schrenk Group Legal Department

11.09.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: DO & CO Aktiengesellschaft
Stephansplatz 12
1010 Wien
Österreich
Telefon: +43 (1) 535 0644 1010
Fax: +43 (1) 74000-1089
E-Mail: investor.relations@doco.com
Internet: www.doco.com
ISIN: AT0000818802
WKN: 81880
Börsen: Freiverkehr in Berlin, München, Stuttgart; Wiener Börse (Amtlicher Handel)
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service

722349  11.09.2018 CET/CEST

fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=722349&application_name=news&site_id=ariva
Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.