Ad hoc: Der Vollzug des Kaufvertrags über die Gesellschaftsanteile der IFA Hotel Faro Maspalomas, S.A.U. scheitert an der Nichterfüllung einer Vollzugsbedingung seitens der Käuferin; IFA Canarias S.L. wird nunmehr Schadenersatz gegenüber dem Fonds Apollo geltend

Montag, 28.12.2020 22:35 von DGAP - Aufrufe: 2403

DGAP-Ad-hoc: IFA Hotel & Touristik AG / Schlagwort(e): Verkauf/Vertrag Der Vollzug des Kaufvertrags über die Gesellschaftsanteile der IFA Hotel Faro Maspalomas, S.A.U. scheitert an der Nichterfüllung einer Vollzugsbedingung seitens der Käuferin; IFA Canarias S.L. wird nunmehr Schadenersatz gegenüber dem Fonds Apollo geltend 28.12.2020 / 22:34 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft Düsseldorfer Straße 50 47051 Duisburg

ISIN: DE0006131204

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MMVO)

Der Vollzug des Kaufvertrags über die Gesellschaftsanteile der IFA Hotel Faro Maspalomas, S.A.U. scheitert an der Nichterfüllung einer Vollzugsbedingung seitens der Käuferin; IFA Canarias S.L. wird nunmehr Schadenersatz gegenüber dem Fonds Apollo geltend machen.

Duisburg, 28. Dezember 2020.Der Vorstand der IFA Hotel & Touristik AG (ISIN DE0006131204) ("Gesellschaft") gibt im Zusammenhang mit dem Abschluss des Kaufvertrags zwischen IFA Canarias S.L. und Oldavia ITG, S.LU über sämtliche Anteile der IFA Hotel Faro Maspalomas S.A.U. ("der Vertrag"), der am 24. November 2019 bekanntgemacht wurde, bekannt, dass aufgrund der Nichterfüllung der vertraglich vereinbarten, in der Sphäre der Käuferin liegenden Bedingung (bezüglich des Inkrafttretens eines Managementvertrags), nach Prüfung der rechtlichen Lage die IFA Canarias S.L. heute mit Zustimmung des Vorstands der Gesellschaft beschlossen hat, den Vertrag aufzulösen und der Käuferin mitgeteilt hat, dass sie von ihr wegen einseitiger Vereitelung des Vollzugs des Verkaufs gemäß den vertraglich vereinbarten Bestimmungen Schadenersatz fordern und rechtliche Schritte gegen sie und alle sonstigen Beteiligten aus ihrem Umfeld einleiten wird, wenn sie der Aufforderung nicht zeit- und formgerecht nachkommt.

Duisburg, 28. Dezember 2020

IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft Der Vorstand


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Sprache: Deutsch
Unternehmen: IFA Hotel & Touristik AG
Düsseldorferstr. 50
47051 Duisburg
Deutschland
Telefon: 0203-9 92 76-0
Fax: 0203-9 92 76-92
E-Mail: ssanchez@ifahotels.com
Internet: www.lopesan.com
ISIN: DE0006131204
WKN: 613120
Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Hamburg, München, Stuttgart
EQS News ID: 1157664
 
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