Ad hoc: ATOSS Software AG: ATOSS plant Aktiensplit nach vorausgehender Erhöhung des Grundkapitals

Mittwoch, 04.03.2020 19:15 von DGAP - Aufrufe: 820

DGAP-Ad-hoc: ATOSS Software AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme ATOSS Software AG: ATOSS plant Aktiensplit nach vorausgehender Erhöhung des Grundkapitals 04.03.2020 / 19:10 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


ATOSS Software AG: ATOSS plant Aktiensplit nach vorausgehender Erhöhung des Grundkapitals München, 4. März 2020 Aufsichtsrat und Vorstand der ATOSS Software AG haben heute entschieden, der ordentlichen Hauptversammlung am 30. April 2020 - neben der bereits im Januar dieses Jahres angekündigten Beschlussfassung über die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 2,55 je Aktie - die Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln um EUR 3.976.568 auf EUR 7.953.136 (§§ 207 ff. AktG) vorzuschlagen. Hierbei ist beabsichtigt, die Kapitalerhöhung durch Ausgabe von 3.976.568 Stück neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie durchzuführen, so dass auf je eine alte Aktie eine neue Aktie ausgegeben wird. Die neuen Aktien sind vorbehaltlich entsprechender Beschlussfassung der Hauptversammlung ab dem 1. Januar 2020 gewinnberechtigt.

Für die Beteiligungsverhältnisse der Aktionäre an der Gesellschaft ergeben sich weder durch die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln noch durch den Aktiensplit Änderungen. Im Falle der Annahme der Beschlussvorschläge durch die Hauptversammlung und Eintragung der Satzungsänderungen in das Handelsregister wird automatisch für jede bestehende Aktie eine neue Aktie ausgegeben. Infolge der dann um den Faktor 2 (Aktiensplit) gestiegenen Anzahl an Aktien der Gesellschaft wird erwartet, dass sich deren Börsenkurs entsprechend anpasst.

Die Tagesordnung der Hauptversammlung 2020 mit den Beschlussvorschlägen der Verwaltung wird voraussichtlich am 20. März 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Kontakt

ATOSS Software AG Christof Leiber / Vorstand Rosenheimer Straße 141 h, D-81671 München Tel.: +49 (0) 89 4 27 71 - 0 Fax: +49 (0) 89 4 27 71 - 100 investor.relations@atoss.com


04.03.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: ATOSS Software AG
Rosenheimer Str. 141 h
81671 München
Deutschland
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