So einfach kann Steuersparen sein

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So einfach kann Steuersparen sein Kopi

So einfach kann Steuersparen sein

 
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Von Ute Brandt

Viele Sparer und Anleger zahlen mehr Steuern als nötig. Denn sie geben sich mit der mageren Werbungskostenpauschale von 100 DM zufrieden, die ihnen der Fiskus in jedem Jahr automatisch zubilligt.

Werbungskosten sind alle Aufwendungen, die der Erzielung von Zinsen, Dividenden und anderen Kapitaleinkünften dienen. Würden sie die tatsächlichen Kosten ihrer Kapitalanlage per Einzelnachweis berechnen, kämen sie auf einen wesentlich höheren Betrag, und der könnte den Zugriff des Fiskus auf ihre steuerpflichtigen Kapitaleinnahmen deutlich senken.

Allein für die Verwaltung von Wertpapieren, Aktien und anderen Anlagen berechnen die Banken eine Depotgebühr, die oft ein Mehrfaches der Pauschale beträgt. Aber auch andere Werbungskosten summieren sich. Dazu gehören die Miete für den Safe oder Telefongespräche mit dem Anlage- und Vermögensberater, die im Zusammenhang mit einer Vermögensverwaltung stehen. Auch Schuldzinsen für den Kauf von Wertpapieren zählen beim Einzelnachweis, ebenso wie Ausgaben für Fachbücher und -zeitschriften, Steuerberatungskosten, so weit sie durch Kapitaleinkünfte veranlasst sind.

Chance auf vollen Steuervorteil

Die Werbungskosten müssen jeder Kapitalanlage einzeln zugeordnet werden, aber manche Anschaffungen treffen sowohl auf Aktien- als auch auf Anleihegeschäfte zu. Darin liegt für Aktionäre die Chance, auch nach 2002 den vollen Steuervorteil zu kassieren, obwohl bei Aktieninvestments dann nur die Hälfte der Werbungskosten anerkannt wird.

Zum Beispiel können Aktionäre, die an einer Hauptversammlung teilnehmen, in Zukunft Fahrt- und Reisekosten, Verpflegungsmehraufwand und andere Aufwendungen nur noch zu 50 Prozent an das Finanzamt weitergeben. Der Grund ist das so genannte Halbeinkünfteverfahren. Es bestimmt, dass Aktionäre nur noch die Hälfte ihrer Werbungskosten geltend machen dürfen. Andererseits müssen sie ihre Dividende ab dem Jahr 2002 aber auch nur noch zur Hälfte versteuern.

Die neue Regel greift aber lediglich bei Aufwendungen für Aktienanlagen. Mit Anleihen zusammenhängende Werbungskosten bleiben zu 100 Prozent absetzbar, da auch Zinseinnahmen wie bisher voll versteuert werden müssen, wenn sie den Sparerfreibetrag von mehr als 3100 DM für Alleinstehende überschreiten. Bei Verheirateten verdoppelt sich dieser Betrag auf 6200 DM.

Investitionen bis Ende 2001

Aktionäre sollten deshalb Investitionen wie teure Börsensoftware, Fachbücher und andere Ausgaben, die als Werbungskosten akzeptiert werden, spätestens bis Ende 2001 vornehmen.

Anleger, die sowohl auf Aktien als auch auf Rentenwerte setzen, tun gut daran, anfallende Werbungskosten rechtzeitig neu zu ordnen. Wer beispielsweise jetzt schon ein teures Anlagebuch, Fachzeitschriften und Software vorrangig für seine Zinspapiere anschafft, hat beim Finanzamt später bessere Karten. Die Taktik kann sich auch für Anleger auszahlen, die Teile ihres Depots per Kredit finanzieren. Wer seine Anleihen auf Pump kauft und die Aktien aus eigenen Geldmitteln bestreitet, kann die Schuldzinsen vollständig als Werbungskosten abrechnen.

In solch einem Fall sorgen getrennte Depots für eine eindeutige Zuordnung der Kreditzinsen und können beamteten Argwohn zerstreuen. Aber Vorsicht ist dennoch geboten: Finanzierungskosten für Aktien oder Anleihen akzeptiert der Fiskus ohnehin nur dann, wenn die Verzinsung der Kapitalanlage auf Dauer einen Überschuss zu den Schuldzinsen erzielen kann.

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Was man beim Finanzamt geltend machen kann

Depotgebühren einschließlich der Kosten für Depotservice.

Verwaltungsgebühren bei Abschluss eines Vermögensverwaltungsvertrags.

Safe-Miete Beiträge für Safe-Versicherungen.

Beratungskosten Kosten für Anlageberatung, Ausgaben für Fachbücher und -zeitschriften, Steuerberatungs-, Rechtsanwalts- und Notargebühren, Kosten für Lohnsteuerhilfeverein.

Beiträge für die Mitgliedschaft in Wertpapierschutzverbänden.

Finanzierungskosten wie Zinsen, Damnum und Bearbeitungsgebühren für den Kauf von Wertpapieren auf Kredit.

Börsenprogramme Software zur Vermögensverwaltung, Aktienanalysen und Aufwendungen für Online-Dienste mit Börseninformationen.

Teilnahmekosten an Hauptversammlungen, Fahrtkosten, Kosten für Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten, Reisenebenkosten (diese Kosten müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den Kapitalerträgen des Aktionärs stehen).

Kontogebühren und Porti, Telefonkosten nur bei umfangreichem Kapitalvermögen.



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