Nach dem Spruch eines Schiedsgerichts muss das Investmenthaus Merrill Lynch für ein schief gelaufenes Aktiengeschäft Schadenersatz in Höhe von 7,7 Millionen Dollar leisten. Das ist die höchste Summe, die das Investmenthaus in vergleichbaren Fällen jemals bezahlen musste.
New York - Es ist eine dieser Leidensgeschichten, die die Nasdaq im vergangenen Jahr schrieb. Als der Internet-Softwareanbieter FreeMarkets an die Börse ging, schlugen Douglas und Deborah Millar zu. Sie orderten 100.000 Anteile zum Preis von je rund 65 Dollar. Ihr Berater Todd Foster von Merrill Lynch hatte ihnen zu dem Investment geraten, obwohl der Preis bereits 20 Dollar über dem Ausgabepreis lag. Der unbändige Wachstumsglaube am Technologiemarkt ließ das Risiko trotzdem gering erscheinen.
Bereits kurze Zeit später hatten es sich die Millars aber wieder anders überlegt und wollten die Anteile wieder abstoßen. Doch aus irgendeinem Grund kam die Verkaufsorder nie bei der richtigen Stelle an. Als die Millars bemerkten, dass ihre FreeMarkets-Anteile noch immer im Depot waren, war es bereits zu spät. Zuletzt bekamen sie gerade einmal noch 6,86 Dollar pro Aktie - mehr als 50 Dollar unter ihrem Einkaufpreis.
Den Schaden soll jetzt Merrill Lynch bezahlen, und noch etwas mehr. Insgesamt, so der Spruch des Schiedsgerichts, werden 7,7 Millionen Dollar fällig. Aber nicht nur die Höhe des zugesprochenen Schadenersatzes ist bemerkenswert. Der Schiedsspruch könnte auch das gesamte Rechtsgefüge, auf dem das Verhältnis zwischen Anlegern und Investmentbankern basiert, ins Rutschen bringen.
Denn das Ehepaar hatte die volle Kontrolle über sein Aktiendepot. Merrill Lynch durfte keinen Auftrag ohne Genehmigung ausführen, wie das "Wall Street Journal" berichtet. In den meisten Fällen haben die Anlageberater einen gewissen Ermessensspielraum, etwa welchen Zeitpunkt sie für den günstigsten halten, um eine Kauf- oder Verkaufsorder auszuführen. Das war im Falle Millar offensichtlich nicht der Fall.
Dementsprechend unzufrieden zeigt man sich bei Merrill Lynch über den Schiedsspruch. Wo kein eigener Entscheidungsspielraum bestehe, könne man dafür auch nicht zur Verantwortung gezogen werden, sagte ein Sprecher von Merrill Lynch gegenüber dem "Wall Street Journal". Man werde die Entscheidung von einem Gericht überprüfen lassen.
Die Chancen, dass die Richter den Schiedsspruch kassieren werden, wird in Expertenkreisen allerdings als gering eingeschätzt. Denn in dem Verfahren wird der Sachverhalt nicht erneut aufgerollt, sondern allenfalls eindeutige rechtliche Fehlentscheidungen korrigiert.
So wird denn auch die Frage nicht noch einmal aufgedröselt werden, die nach Ansicht der Anwälte von Merrill Lynch im Falle Millar entscheidend sein müsste. Die Frage nämlich, ob Merrill Lynch überhaupt den Auftrag erhalten hat, die Aktien zu verkaufen. Das Investmenthaus bestreitet das und die Millars können es wahrscheinlich auch kaum eindeutig beweisen. Aktiengeschäfte werden in der Regel per Telefon abgewickelt.
spiegel.de
New York - Es ist eine dieser Leidensgeschichten, die die Nasdaq im vergangenen Jahr schrieb. Als der Internet-Softwareanbieter FreeMarkets an die Börse ging, schlugen Douglas und Deborah Millar zu. Sie orderten 100.000 Anteile zum Preis von je rund 65 Dollar. Ihr Berater Todd Foster von Merrill Lynch hatte ihnen zu dem Investment geraten, obwohl der Preis bereits 20 Dollar über dem Ausgabepreis lag. Der unbändige Wachstumsglaube am Technologiemarkt ließ das Risiko trotzdem gering erscheinen.
Bereits kurze Zeit später hatten es sich die Millars aber wieder anders überlegt und wollten die Anteile wieder abstoßen. Doch aus irgendeinem Grund kam die Verkaufsorder nie bei der richtigen Stelle an. Als die Millars bemerkten, dass ihre FreeMarkets-Anteile noch immer im Depot waren, war es bereits zu spät. Zuletzt bekamen sie gerade einmal noch 6,86 Dollar pro Aktie - mehr als 50 Dollar unter ihrem Einkaufpreis.
Den Schaden soll jetzt Merrill Lynch bezahlen, und noch etwas mehr. Insgesamt, so der Spruch des Schiedsgerichts, werden 7,7 Millionen Dollar fällig. Aber nicht nur die Höhe des zugesprochenen Schadenersatzes ist bemerkenswert. Der Schiedsspruch könnte auch das gesamte Rechtsgefüge, auf dem das Verhältnis zwischen Anlegern und Investmentbankern basiert, ins Rutschen bringen.
Denn das Ehepaar hatte die volle Kontrolle über sein Aktiendepot. Merrill Lynch durfte keinen Auftrag ohne Genehmigung ausführen, wie das "Wall Street Journal" berichtet. In den meisten Fällen haben die Anlageberater einen gewissen Ermessensspielraum, etwa welchen Zeitpunkt sie für den günstigsten halten, um eine Kauf- oder Verkaufsorder auszuführen. Das war im Falle Millar offensichtlich nicht der Fall.
Dementsprechend unzufrieden zeigt man sich bei Merrill Lynch über den Schiedsspruch. Wo kein eigener Entscheidungsspielraum bestehe, könne man dafür auch nicht zur Verantwortung gezogen werden, sagte ein Sprecher von Merrill Lynch gegenüber dem "Wall Street Journal". Man werde die Entscheidung von einem Gericht überprüfen lassen.
Die Chancen, dass die Richter den Schiedsspruch kassieren werden, wird in Expertenkreisen allerdings als gering eingeschätzt. Denn in dem Verfahren wird der Sachverhalt nicht erneut aufgerollt, sondern allenfalls eindeutige rechtliche Fehlentscheidungen korrigiert.
So wird denn auch die Frage nicht noch einmal aufgedröselt werden, die nach Ansicht der Anwälte von Merrill Lynch im Falle Millar entscheidend sein müsste. Die Frage nämlich, ob Merrill Lynch überhaupt den Auftrag erhalten hat, die Aktien zu verkaufen. Das Investmenthaus bestreitet das und die Millars können es wahrscheinlich auch kaum eindeutig beweisen. Aktiengeschäfte werden in der Regel per Telefon abgewickelt.
spiegel.de