Vorstand und Aufsichtsrat schlagen nunmehr vor, zu beschließen:
Der im Geschäftsjahr 2020 erzielte und im festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember
2020 ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von EUR 15.145.660,71 wird wie folgt verwendet:
Ausschüttung einer Dividende mit einem Gesamtbetrag in Höhe von EUR 13.593.235,25, das
entspricht EUR 1,75 je dividendenberechtigter Stückaktie für das abgelaufene Geschäftsjahr
2020.
Gesamtbetrag der Dividende = EUR 13.593.235,25
Einstellung in andere Gewinnrücklagen = EUR 0,00
Gewinnvortrag = EUR 1.552.425,46
Bilanzgewinn = EUR 15.145.660,71
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig. Wie sich aus § 58 Abs. 4 Satz 3 AktG
ergibt, kann eine frühere Fälligkeit nicht festgelegt werden. Die Dividende soll daher am
5. Oktober 2021 ausgezahlt werden.