Die Parteien und ihre Steuerpläne

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Die Parteien und ihre Steuerpläne Pichel
Pichel:

Die Parteien und ihre Steuerpläne

 
23.05.02 10:15
#1


Die Bundestagswahlen rücken immer näher und viele Bürgerinnen und Bürger sind sich noch unsicher, welcher Partei sie ihre Stimme geben sollen. Es kann und soll nicht Aufgabe eines neutralen Steuerportals sein, sich am Wahlkampf einer Partei zu beteiligen. Als unsere Pflicht sehen wir es aber an, Sie zu informieren, was die einzelnen Parteien in Punkto Steuerpolitik für die nächsten Jahre planen. Dieser Verpflichtung kommen wir in dem folgenden Bericht nach.  Dabei haben wir uns an die offiziellen Verlautbarungen der Parteien auf ihren Internetseiten gehalten und jede Art der Kommentierung vermieden.

CDU/CSU

Konkret will die CDU/CSU die Steuerbelastung senken. Mittelfristig und schrittweise soll nach den Wünschen der Unions-Parteien der Einkommensteuerspitzensatz auf unter 40 % und den Eingangssteuersatz auf unter 15 % senken. Parallel dazu soll ein flacherer linear-progressiver Tarifverlauf dafür sorgen, dass alle Steuerzahler von einer geringeren Steuerprogression profitieren. Das steuerfreie Existenzminimum soll dabei entsprechend der wirtschaftlichen Entwicklung fortgeschrieben werden.

In aller Deutlichkeit spricht sich die CDU/CSU aber für die Fortführung des Ehegattensplittings aus. Hier sieht man keine Sondervergünstigung sondern ein "ein steuerrechtlicher Ausdruck der Lebens- und Fürsorgegemeinschaft der Ehepartner."

Die Vermögenssteuer will die CDU/CSU streichen. Eine Erhöhung der Erbschafts- und Schenkungssteuer wird abgelehnt. Die Ökosteuer soll nach dem Willen der Union im Jahr 2003 nicht angehoben werden.

Konkret will die CDU/CSU im Jahre 2003 nicht nur die Erhöhung der Ökosteuer verhindern, sondern auch die steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten zwischen 1000 und 5000 Euro durchsetzen. Die Gewerbesteuerumlage soll auf das Niveau vor der von der jetzigen Regierung eingeführten Steuerreform zurück geführt werden.

Zum 1. Januar 2004 versprechen die Unionsparteien den Start einer großen Steuerreform, mit der die Voraussetzungen geschaffen werden sollen, um bis zum Ende der nächsten Legislaturperiode den Eingangssteuersatz auf unter 15 % und den Spitzensteuersatz auf unter 40 % zu senken.

FDP

Auch die FDP will eine Vereinfachung des Steuerrechts. Sie ist der Meinung "Steuersenkungen sind das beste Beschäftigungsprogramm. Die Liberalen möchten ein Einkommen-Steuermodell verabschieden, das nur noch drei Steuersätze kennt: 15 %, 25 % und  35 %. Der Höchstsatz soll ab einem Jahreseinkommen von 40.001 Euro gelten. Als Existenzminimum soll ein Existenzminimum von 7.500 Euro pro Person - also auch pro Kind -  eingeführt werden. Dies würde bedeuten, dass einer Familie mit zwei Kindern ein steuerfreies Jahreseinkommen von 30.000 Euro zur Verfügung stünde.

Bei Redaktionsschluss lag leider das endgültige Wahlkampfprogramm der Liberalen noch nicht vor. Wir werden diesen Bericht zu gegebener Zeit ergänzen.


SPD

Die Sozialdemokraten verweisen in ihrem Wahlkampfprogramm auf die eingeleitete Steuerreform, die sie für richtig und erfolgreich halten. Für die kommenden Jahre kündigen Sie an, dass der Grundfreibetrag von 7.158 Euro auf 7.644 Euro angehoben werden soll (bis 2005). Der Eingangssteuersatz soll auf 15 % gesenkt werden und der Spitzensteuersatz auf 42 % festgelegt werden.

Die SPD besteht auf der Fortsetzung der ökologischen Steuerreform. Die dritte Stufe soll wie geplant zum 1.1.2003 in Kraft treten. Danach planen die Sozialdemokraten keine weiteren Steuererhöhungen in diesem Bereich.

Die SPD will auch mehr Steuergerechtigkeit schaffen. Die Partei dazu in ihrem Wahlkampfpapier: "Mit der Bekämpfung von Steuerhinterziehung, illegaler Beschäftigung, Steuerflucht und Steuerdumping leisten wir auch künftig einen wesentlichen Beitrag zur Herstellung von mehr Steuergerechtigkeit. Betrug am Finanzamt ist kriminell und kein Kavaliersdelikt.

Bündnis 90 / Die Grünen

Die Partei Bündnis 90 / Die Grünen geben in ihrem Wahlkampfprogramm lediglich allgemeine Stellungnahmen zum Thema Steuern ab.  Sie sehen dabei die Steuerpolitik in einem europäischen Rahmen und meinen: "Der EU-Binnenmarkt benötigt faire Wettbewerbsbedingungen und kein Steuerdumping. Bei den direkten Steuern setzen wir uns für die Harmonisierung von Mindeststuersätzen und eine einheitliche Bemessungsgrundlage der Körperschaftssteuer ein. Die einheitliche steuerliche Erfassung der Zinsen in Europa muss endlich Realität werden. Auch bei den Öko- und Energiesteuern  streben wir europäische Regelungen an. Steuerpolitische Fragen dürfen nicht länger durch das Einstimmigkeitsprinzip blockiert werden.

PDS

Auch die PDS belässt es bei allgemeinen Aussagen und Stellungnahmen. Ihr Einschätzung: "FINANZPOLITIK - Wir wollen die Besteuerung nach Leistungsfähigkeit durchsetzen. Mehr soziale Steuergerechtigkeit muss die finanziellen Spielräume für die öffentlichen Zukunftsinvestitionen erweitern. Diese Ziele werden wir erreichen durch ... eine höhere Beteiligung von großen Vermögen und Erbschaften an der Finanzierung öffentlicher Aufgaben ... und die Anwendung erhöhter Mehrwertsteuer auf Luxusgüter."




Gruß Pichel
Die Parteien und ihre Steuerpläne Pichel

Sammelanfragen nach Spekulationsgewinnen erlaubt!

 
#2



Jüngster BFH-Beschluss ist der richtige Weg in Richtung Steuergerechtigkeit bei Wertpapiergeschäften, so der Bundesvorsitzende der Deutschen Steuer-Gewerkschaft,Dieter Ondracek

Nach einem Beschluss des Bundesfinanzhofes dürfen Steuerfahnder "bei hinreichendem Anlass" von Banken Sammelauskünfte über Wertpapiergeschäfte erlangen. Damit sind allgemeine Sammelanfragen zur Ermittlung von Spekulationsgewinnen unter gewissen Voraussetzungen zulässig.

Grund für den BFH-Beschluss war die Beantragung des Erlasses einer Einstweiligen Anordnung einer niedersächsischen Sparkasse, die verhindern wollte, dass Finanzbehörden Unterlagen über Wertpapiergeschäfte ihrer Kunden auswerten dürfen. Dieses Material hatten Steuerfahnder erhalten, die gezielt nach Daten von Kunden, die zwischen Mai 1998 und Dezember 1999 Neuemissionen am Frankfurter Neuen Markt ge- und verkauft hatten, gefragt hatten. Die Sparkasse kam dieser Sammelanfrage nach, beantragte vor Gericht jedoch gegen die Auswertung den Erlass einer einstweiligen Anordnung. Das Finanzgericht in Hannover lehnte den Antrag in I. Instanz ab. Der Bundesfinanzhof bestätigte diese Entscheidung mit der Begründung, dass Sammelanfragen grundsätzlich dann zulässig seien, wenn ein hinreichender Anlass für diese bestehe. Die Fahnder hätten nicht "ins Blaue hinein" ermittelt, da sie konkrete sparkasseninterne Informationen erhalten hätten, dass gerade Kunden dieses Institutes in großer Zahl innerhalb der Spekulationsfrist Wertpapiere getätigt und Spekulationsgewinne realisiert hätten. Insoweit seien diese Informationen ein hinreichender Anlass für eine Untersuchung, wobei trotz der hohen Fallzahlen nicht von einer Rasterfahndung gesprochen werden könne.

Das sog. Bankgeheimnis in § 30 a AO stehe nach Auffassung des BFH weder dem Anspruch auf  Auskunft noch einer Auswertung der Unterlagen per Mitteilung an das zuständige Finanzamt im Wege. Diese Anwendung des § 30 a AO sei konsequent und richtig und spiegele einmal mehr wider, dass den Bankkunden ein vermeintlicher gesetzlicher Schutz vor dem Finanzamt vorgegaukelt werde, so DSTG-Chef Dieter Ondracek in einer ersten Reaktion auf den BFH-Beschluss. Er machte jedoch deutlich, dass der Beschluss die Praxisarbeit der Fahndung unnötig erschweren würde, denn aufgrund der Notwendigkeit des "hinreichenden Anlasses" für die Datenermittlung bestehe insgesamt weiterhin ein Vollzugsdefizit bei der Ermittlung von  Spekulationsgewinnen.

Insoweit fordert der Bundesvorsitzende im Hinblick auf ein weiteres beim Bundesfinanzhof anhängiges Verfahren die Abschaffung des sog. Bankgeheimnisses. Hintergrund dieses Verfahrens ist eine Klage des bekannten Kölner Steuerrechtlers Klaus Tipke, der kritisiert, dass die Finanzämter Steuererklärungen zu den Spekulationsgewinnen nicht hinreichend überprüfen könnten. Deshalb werde nur derjenige erfasst, der die Gewinne angebe. Somit liege eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung vor, da den Finanzbehörden in diesem Bereich nicht genügend Ermittlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen würden.


Die Bemängelung dieser Situation von Seiten des Bundesrechnungshofes sowie der von Seiten des BFH geäußerte Zweifel fehlender finanzbehördlicher Ermittlungsmöglichkeiten zeige einmal mehr die Notwendigkeit einer Abschaffung des § 30 a AO, so der Bundesvorsitzende nach der Analyse des BFH-Beschlusses.

Quelle: Deutsche Steuer-Gewerkschaft




Gruß Pichel


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