der Stimmrechtsübertragung ist identisch wie bei der letzten aoHV. Wichtig ist, dass jeder auch seine Eintrittskarte bestellt, die gleichzeitig dann die Anmeldung zur HV darstellt. Ohne Anmeldung keine Stimmrechte und auch keine Übertragung! Dr. Biedermann schreibt dazu heute auf meine Bitte eine Information, wie vorzugehen ist.
Guten Morgen,
ja, es geht in die nächste Runde.
Der Prozess wird derselbe sein, wie beim letzten Mal.
Ich musste aber beim letzten Mal ein paar hundert Weisungen in den Müll kippen. Ursache war, dass die Leute mir zwar Vollmacht und Weisung erteilt haben, sich aber nicht angemeldet hatten. Ich kann natürlich nur Stimmen vertreten, die auch angemeldet sind.
Es hat auch fast hundert Anmeldungen auf mich im Fremdbesitz gegeben. Das ist nicht glücklich, denn es gibt ein nicht rechtskräftiges Urteil, das dann die Stimmrechtsvertretung als kritisch ansieht.
Wir haben aufgrund der vielen Anfragen beim letzten Mal eine Mailvorlage zum Antworten erstellt. Ich nehme an, da ist alles drin, was Sie für das Forum brauchen. Der Text folgt am Ende des Mails.
Beste Grüße aus dem Wallstädter Wasserturm
Achim Biedermann
Gehen Sie bitte wie folgt vor:
Fordern Sie bei Ihrer Depotbank für sich selbst eine Eintrittskarte an. Bitte nicht auf den Stimmrechtsvertreter direkt! Die Eintrittskarte wird Ihnen dann zugeschickt, aber die brauchen weder Sie noch der Stimmrechtsvertreter. Entscheidend ist alleine, dass Ihr Aktienbestand angemeldet ist. Die Eintrittskarte ist sozusagen für Sie die Bestätigung, dass dem so ist.
Diese Anmeldung ist ganz wichtig! Ohne diese Anmeldung Ihrer Aktien kann der Stimmrechtsvertreter Ihre Weisungen nicht ausführen. Ihre Stimmen würden also ohne Anmeldung über die Depotbank trotz Vollmacht und Weisung bei der Abstimmung unberücksichtigt bleiben.
Nutzen Sie dann am einfachsten das Online-Tool. Link: https://www.balda-hauptversammlung.de/hvmanager/public/vote
Dafür brauchen Sie keine speziellen Zugangsdaten. Tragen Sie in die Maske bitte Vor- und Zuname, Ihren Wohnort und die Aktienstückzahl ein, die Sie angemeldet haben. Diese drei Angaben sind Pflichtfelder.
Wenn Sie auch schon eine Eintrittskarte haben oder man Ihnen die Eintrittskarten-Nummer genannt hat, tragen Sie bitte auch diese ein. Das erleichtert später die Zuordnung. Das ist aber kein Pflichtfeld.
Mit diesen Angaben kommen Sie in das Vollmachts- und Weisungssystem. Das System führt Sie durch den Vollmachts- und Weisungsprozess. Die Weisung, die Sie am Ende bestätigen, geht dann direkt beim Stimmrechtsvertreter ein.
Wenn Sie den Weg per Post oder Fax bevorzugen, können Sie sich hier ein Formular herunterladen:
http://www.balda-group.com/de/invesstoren/...sammlung.htm1#accordion0
Das versenden Sie dann ausgefüllt. Die Adresse bzw. die Faxnummer stehen bereits auf dem Formular.
Der Stimmrechtsvertreter der Balda AG wird dann auf der HV entsprechend Ihrer Weisung das Stimmrecht für Sie ausüben.
Wenn jetzt noch Fragen offen sein sollten - was ich eigentlich nicht glauben kann - dann bitte ggf. direkt mit Dr. Biedermann Kontakt aufnehmen oder mir schreiben, dann versuche ich , das zu klären.