Die Bayer AG gab am Mittwoch bekannt, dass der Konzern Kenntnis davon erhalten habe, dass eine Aktionärsklage vor einem Bundesgericht im Staat New York eingereicht worden ist.
Diese sei gegen Bayer sowie gegen Dr. Manfred Schneider, den früheren, und Werner Wenning, den derzeitigen Vorstandsvorsitzenden des Unternehmens, gerichtet. In der Klage wird vorgeworfen, Vorschriften der amerikanischen Börsengesetzgebung verletzt zu haben.
Angeblich sollen Sachverhalte im Zusammenhang mit dem Cholesterinsenker Lipobay/Baycol nicht bekannt gemacht bzw. falsch dargestellt worden sein. Dies soll dazu geführt haben, dass der Kurs der American Depositary Shares von Bayer zum Nachteil der Aktionäre "künstlich aufgebläht" wurde. Die Klage verlangt Schadensersatz für Personen oder Unternehmen, die in der Zeit vom 26. Mai 1999 bis 23. Januar 2002 an der NASDAQ oder in der Zeit vom 24. Januar 2002 bis zum 21. Februar 2003 an der New Yorker Börse American Depositary Shares von Bayer gekauft haben, so die Mitteilung aus Leverkusen weiter.
Bayer werde die Klageschrift und die darin enthaltenen Anschuldigungen auswerten und sich vehement dagegen zur Wehr setzen. Die Klage ist Bayer noch nicht zugestellt worden. Die Aktie des Konzerns verbucht am Nachmittag im XETRA-Handel ein Minus von 4,41 Prozent auf 11,05 Euro.