Zulassungsfolgepflichten: adidas AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 20

Montag, 04.06.2018 15:00 von DGAP - Aufrufe: 325

DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: adidas AG / Aktienrückkauf adidas AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / 1. Tranche - 7. Zwischenmeldung 04.06.2018 / 15:00 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Herzogenaurach, 04. Juni 2018

adidas AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / 1. Tranche - 7. Zwischenmeldung

Die adidas AG hat im Zeitraum vom 28. Mai 2018 bis einschließlich 01. Juni 2018 insgesamt 280.753 Stückaktien der adidas AG im Rahmen des Aktienrückkaufs erworben. Mit Bekanntmachung vom 21. März 2018 gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 wurde der Beginn des Rückerwerbs eigener Aktien im Rahmen einer ersten Tranche für den 22. März 2018 mitgeteilt.

Das Gesamtvolumen der im Zeitraum vom 28. Mai 2018 bis einschließlich 01. Juni 2018 täglich zurückerworbenen Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse betragen:

Datum Gesamtvolumen Volumengewichteter
zurückerworbener Aktien Durchschnittskurs (EUR)1)
(Stück)
28.05.2018 51.642 EUR 195,6042
29.05.2018 64.178 EUR 193,3850
30.05.2018 48.722 EUR 195,3893
31.05.2018 57.840 EUR 194,9168
01.06.2018 58.371 EUR 194,6209
Summe 280.753 EUR 194,7136

1) Ohne Erwerbsnebenkosten, kaufmännisch gerundet auf 4 Nachkommastellen

Die Gesamtzahl der bislang im Rahmen der ersten Tranche des Aktienrückkaufs seit dem 22. März 2018 durch die adidas AG erworbenen Aktien beläuft sich somit auf 1.317.290 Stückaktien.

Weitere Informationen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter http://www.adidasgroup. com/s/aktienrueckkauf abrufbar.

Der Erwerb der Stückaktien der adidas AG erfolgte durch ein von der adidas AG beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel).

Herzogenaurach, 04. Juni 2018

adidas AG Der Vorstand


04.06.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: adidas AG
Adi-Dassler-Straße 1
91074 Herzogenaurach
Deutschland
Internet: www.adidas-group.com
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service

692083  04.06.2018 

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