Eine Steuererklärung.
Donnerstag, 08.09.2016 13:23 von | Aufrufe: 248

WDH/ROUNDUP: Angst vor Steuerreform macht Minderjährige zu Multimillionären

Eine Steuererklärung. © Stadtratte / iStock / Getty Images Plus / Getty Images http://www.gettyimages.de

(Wiederholung: Im ersten Satz wurde ein Wort eingefügt.)

BERLIN (dpa-AFX) - Aus Furcht vor weniger großzügigen Steuerbegünstigungen haben zahlreiche Familienunternehmer die Firma schnell noch an ihre Kinder verschenkt - oft an Minderjährige. Das ergibt sich aus am Donnerstag bekannt gewordenen Zahlen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin, das die Erbschaft- und Schenkungssteuerstatistik ausgewertet hat.

Danach gingen von den 144 Milliarden Euro an steuerfreien Firmenübertragungen in der Zeit zwischen 2011 und 2014, für die Altersangaben vorliegen, 37 Milliarden Euro an Minderjährige. 29,4 Milliarden Euro davon hätten 90 Kinder im Alter von unter 14 Jahren erhalten, denen jeweils Vermögen von mindestens 20 Millionen Euro übertragen worden sei - im Schnitt also 327 Millionen Euro. Zuvor hatte das "Handelsblatt" davon berichtet.

Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende 2014 die Verschonungsregeln für Firmenerben als zu großzügig gekippt und bis Ende Juni 2016 schärfere Vorgaben gefordert. Eine Einigung zwischen Bund und Ländern ist jedoch gescheitert. Umstritten sind vor allem die Steuerbegünstigungen für große Unternehmensvermögen.

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat lotet an diesem Donnerstag einen Kompromiss aus. Gelingt bis Ende September keine Lösung, will sich das Bundesverfassungsgericht erneut mit der Steuer befassen, da der Gesetzgeber die Frist zur Neuregelung verstreichen ließ. Dann könnten die Privilegien auch ganz fallen.

Der Ende Juni 2016 vom Bundestag beschlossene und von den Ländern abgelehnte Gesetzentwurf sieht bei hohen Unternehmensübertragungen laut DIW "allenfalls moderate Mehrbelastungen" vor. Durch neue Begünstigungen könnten in etlichen Fällen sogar Entlastungen gegenüber dem bisherigen Recht eintreten. "Weil die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bei der Neuregelung somit recht großzügig ausgelegt wurden, gibt es verfassungsrechtliche Bedenken", schreibt das DIW.

Das Aufkommen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer dürfte daher längerfristig kaum steigen, sondern gegebenenfalls sogar zurückgehen. Zuletzt lagen die Einnahmen, die allein den Ländern zustehen, bei nur gut fünf Milliarden Euro im Jahr.

In den vergangenen Jahren habe es hohe Vorzieheffekte bei Unternehmensübertragungen gegeben, heißt es. 2012 seien steuerfreie Übertragungen von Firmenvermögen auf 40 Milliarden Euro gestiegen, 2014 auf 66 Milliarden Euro. 2015 seien es 57 Milliarden gewesen. Davon sei der Großteil auf Schenkungen entfallen.

Die steuerpflichtigen Erwerbe nach Begünstigungen und Freibeträgen hätten sich dagegen kaum verändert. Die Steuerausfälle durch die Begünstigungen von Firmenübertragungen würden für die Jahre 2011 bis 2014 auf gut 40 Milliarden Euro geschätzt. 2015 dürften etwa 13 Milliarden hinzugekommen sein.


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"Der starke Anstieg der steuerfreien Unternehmensübertragungen dürfte auf Nachholeffekte der Reform des Jahres 2009 sowie auf Vorzieheffekte im Hinblick auf erwartete Einschränkungen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zurückzuführen sein", schreibt das DIW. "Offenbar haben viele Unternehmerfamilien die günstigen erbschaftsteuerlichen Rahmenbedingungen seit dem Jahr 2009 genutzt, um Unternehmen oder Unternehmensanteile vorab auch an die sehr junge Generation weiterzugeben." Spätestens, nachdem 2012 das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht begonnen habe, sei zu erwarten gewesen, dass die sehr großzügigen Begünstigungen nicht dauerhaft Bestand haben würden: "Daher handelten wohl viele nach dem Motto "So günstig wie jetzt wird es nie wieder"."/sl/DP/stk

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