Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild).
Freitag, 29.03.2019 09:53 von | Aufrufe: 264

WDH: Bundesverwaltungsgericht verkündet Urteil im Streitfall Polizeikosten

Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild). ©unsplash.com

(Im zweiten Satz muss es heißen Land Bremen rpt Land Bremen. Damit wird klargestellt, dass das Land Bremen, zusammengesetzt aus der Stadt Bremen und Bremerhaven, betroffen ist.)

LEIPZIG (dpa-AFX) - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verkündet an diesem Freitag um 11.00 Uhr das Urteil in der Streitfrage, ob Fußballvereine oder -Verbände die Kosten für zusätzliche Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen übernehmen sollen. Konkret geht es in dritter Instanz um einen Gebührenbescheid des Landes Bremen an die Deutsche Fußball Liga von rund 400 000 Euro aus dem Jahr 2015. Die DFL klagte dagegen vor dem Verwaltungsgericht Bremen und gewann, vor dem Oberverwaltungsgericht verlor die DFL danach.

Nach der Verhandlung des Bundesverwaltungsgerichtes am Dienstag hatte DFL-Präsident Reinhard Rauball keine Prognose über den Ausgang des Verfahrens abgeben wollen. Die unterlegene Seite kann letztlich noch vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Aufgrund der Tragweite der Entscheidung soll es erstmals eine Live-Übertragung der Urteilsverkündung am Bundesverwaltungsgericht geben./jmx/DP/mis


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Kurse

Werbung

Mehr Nachrichten zur Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News