Roland Klaus klärt auf: Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobilienkrediten

Donnerstag, 10.06.2021 05:00 von wallstreet:online TV - Aufrufe: 490

Dieses Video wird aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen nicht abgespielt. Wenn Sie dieses Video betrachten möchten, geben Sie bitte hier die Einwilligung, dass wir Ihnen Youtube-Videos anzeigen dürfen.

Wer eine Immobilie verkauft und dafür ein Darlehen vorzeitig zurückzahlen muss, der bekommt von der Bank eine schmerzhafte Rechnung: die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Sie ist der Preis dafür, dass die Bank vor Ablauf der Zinsbindung einer Rückzahlung zustimmt. In bestimmten Fällen haben Kund:innen Anspruch darauf, diese Vorfälligkeitsentschädigung zurück zu verlangen. Das berichtet Roland Klaus von der Interessengemeinschaft Widerruf, die auch eine kostenlose Prüfung dieses Anspruchs anbietet unter folgendem Link:
https://www.widerruf.info/kostenlose-pruefung-kreditvertrag/


____________________________
Neugierig geworden? Abonniere Kanal den Kanal von w:o TV und verpasse kein Video mehr. ➡️ https://www.youtube.com/c/wallstreetonlineTV?sub_confirmation=1

Alles zum Thema Börsen, Aktien, Rohstoffe, Zertifikate, Fonds und vieles mehr in Deutschlands Finanz-Community Nr.1: https://www.wallstreet-online.de/

Jetzt ab 0 € traden mit dem Broker von Deutschlands größter Finanzcommunity! https://smartbroker.de/

Folge uns auch auf Social Media:
Instagram:
https://www.instagram.com/wallstreetonline/
https://www.instagram.com/smartbroker.de/

Facebook:
https://www.facebook.com/wallstreetonline

Twitter:
https://twitter.com/wotwitt

Linkedin:
https://www.linkedin.com/company/wallstreetonline-ag

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News