Eine Frau am Kühlregal.
Donnerstag, 24.11.2016 13:48 von | Aufrufe: 307

Verbraucher dürfen voreingestelltem WLAN-Schlüssel wohl vertrauen

Eine Frau am Kühlregal. © Steve Debenport / E+ / Getty Images

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Bei der Sicherung des heimischen WLANs gegen Hacker dürfen Internetnutzer sich wohl auf eine vom Router-Hersteller voreingestellte individualisierte Verschlüsselung verlassen. Das zeichnete sich in einer Verhandlung des Bundesgerichtshofs (BGH) am Donnerstag ab. Eine Pflicht, den Schlüssel zu ändern, sehen die Karlsruher Richter nach ihrer vorläufigen Einschätzung nur dann, wenn von Werk dieselbe Kombination an mehrere Geräte vergeben wird oder der Anschlussinhaber von einer Sicherheitslücke weiß. Ob das Urteil am Nachmittag verkündet wird, sollte noch mitgeteilt werden.

Der Senat hat zu klären, ob eine Frau wegen verletzter Urheberrechte rund 750 Euro an eine Filmfirma zahlen muss. Ein Unbekannter hatte ihr WLAN gehackt und einen Actionfilm illegal in eine Tauschbörse hochgeladen. Die Frage ist, ob sie dafür haftet, weil sie die voreingestellte Verschlüsselung des Routers nie geändert hatte. Dass dieser Schlüssel wegen Fehlern bei der Generierung leicht zu knacken war, erfuhr sie vom Hersteller erst viel später. (Az. I ZR 220/15)/sem/DP/men


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