Ein Richterhammer (Symbolbild).
Montag, 09.01.2017 18:49 von | Aufrufe: 299

Urteil über 'Luxleaks'-Hinweisgeber am 15. März

Ein Richterhammer (Symbolbild). pexels.com

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Das Luxemburger Berufungsgericht urteilt am 15. März im Strafprozess gegen zwei Informanten, die Steuerdeals internationaler Konzerne mit den Finanzbehörden in Luxemburg veröffentlicht haben. Dies teilte Gerichtspräsident Michel Reiffers am Montag zum Ende einer fünftägigen Verhandlung über die sogenannte "Luxleaks"-Affäre mit. Dabei ging es um den Widerspruch zweier Ex-Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC), die als Hinweisgeber ("Whistleblower") im Juni 2016 wegen Diebstahls zu Bewährungsstrafen und Geldbußen verurteilt worden waren.

Sie hatten Dokumente über Steuervorbescheide ("Tax Rulings") veröffentlicht, wonach große internationale Konzerne nur sehr geringe Steuern zahlen mussten. Im Berufungsverfahren forderte der Staatsanwalt geringere Strafen, die Verteidigung Freispruch.

Staatsanwalt John Petry sagte am Montag, der Hauptangeklagte Antoine Deltour habe, als er 20 000 Seiten Steuerbescheide kopierte, noch nicht die Absicht einer Veröffentlichung gehabt und sei deswegen nicht als Informant geschützt. Zudem habe die Veröffentlichung "die Verhältnismäßigkeit überschritten".

Deltour sagte in seinem Schlusswort, die "Luxleaks" seien nötig gewesen, um mehr Steuergerechtigkeit in Europa zu schaffen./eb/DP/das


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