Auto auf einer Hebebühne (Symbolbild).
Mittwoch, 16.10.2019 06:00 von | Aufrufe: 207

Tüv-Verband fordert E-Scooter-Firmen zur Sperrung bei Glätte auf

Auto auf einer Hebebühne (Symbolbild). pixabay.com

KÖLN (dpa-AFX) - Vor Beginn der kalten Jahreszeit hat der Tüv-Verband die Anbieter von E-Scootern aufgefordert, ihre Mietangebote bei schlechtem Wetter zu sperren. "Bei starker Glätte sollten Vermieter ihre E-Scooter umgehend sperren, um Unfälle zu vermeiden", sagte der Mobilitäts-Experte des Tüv-Verbandes, Frank Schneider, der Deutschen Presse-Agentur. Da man eine App auf dem eigenen Smartphone benötigt, um einen E-Scooter auszuleihen, können die Anbieter diesen Service kurzfristig sperren.

Außerdem sollten Kunden auf die Gefahren der kalten Jahreszeit hingewiesen werden. Man hielte es außerdem für sinnvoll, wenn Vermieter ihren Kunden Helme zur Verfügung stellen würden. Die auf den deutschen Straßen aktiven Firmen wollen ihre Flotten das ganze Jahr über betreiben - einige von ihnen wollen die Anzahl ihrer Roller aber leicht reduzieren.

Die neuen E-Tretroller sind in Deutschland seit Mitte Juni zugelassen. Die Polizei berichtet insbesondere in den Großstädten seitdem häufig über Verstöße durch die Nutzer, oft wurden betrunkene Fahrer erwischt. Auch zahlreiche Unfälle mit Verletzten wurden im Zusammenhang mit E-Scootern registriert./swe/DP/zb


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News