Eine Tageszeitung (Symbolbild).
Donnerstag, 01.09.2016 14:44 von | Aufrufe: 388

Tausende Gläubiger von KTG Agrar können kaum auf Rückzahlung hoffen

Eine Tageszeitung (Symbolbild). pixabay.com

HAMBURG/ORANIENBURG (dpa-AFX) - Tausende Gläubiger des insolventen Agrarunternehmens KTG Agrar können nach Angaben des Sachwalters kaum auf Rückzahlung ihres Geldes hoffen. Es sei absehbar, dass die Insolvenzquote für die Gläubiger äußerst gering ausfallen werde, eine Höhe sei derzeit nicht zu prognostizieren, teilte KTG-Sachwalter Stefan Denkhaus am Donnerstag in Hamburg mit. Anleihegläubiger hätten Forderungen von rund 342 Millionen Euro, ihre Zahl schätzte der Sachwalter auf mindestens 10 000.

Das Unternehmen ist nach Angaben des Hamburger Anwalts mit 394 Millionen Euro überschuldet. Das Insolvenzverfahren wurde am Donnerstag eröffnet. Es sei Eigenverwaltung angeordnet worden, teilte Denkhaus mit. Es gebe einen Abschreibungsbedarf bei Beteiligungen und Forderungen von insgesamt fast 400 Millionen Euro.

Die KTG Agrar SE hatte Anfang Juli Insolvenz angemeldet, nachdem eine fällige Zinszahlung von knapp 18 Millionen Euro für eine 2011 begebene Anleihe nicht gezahlt werden konnte. Bei einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung überprüft ein vom Gericht bestellter Sachwalter die Sanierung./akp/DP/stb


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Kurse

-  
0,00%
KTG Agrar Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur KTG Agrar Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.