Strafmaß für ehemalige Oppenheim-Banker bestätigt

Mittwoch, 14.03.2018 14:24 von Handelsblatt - Aufrufe: 292

Die Urteile für vier frühere Top-Manager der Privatbank Sal. Oppenheim bleiben bestehen. Der Bundesgerichtshof weist die Revisionen ab.

Vier ehemalige Spitzenmanager der Privatbank Sal. Oppenheim müssen nicht mit höheren Gefängnisstrafen rechnen. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies am Mittwoch die Revision der Staatsanwaltschaft ab. Das bisherige Strafmaß sei nicht zu beanstanden, entschied der 2. Strafsenat des BGH.

Auch die Revisionen der Angeklagten wurden abgewiesen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Köln vom 9. Juli 2015 rechtskräftig.

„Der angerichtete Schaden ist zwar hoch und die Schadenshöhe ist ein wichtiges Kriterium für die Strafzumessung, aber nicht das Entscheidende“, sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Schäfer. Wichtiger seien die Umstände der Tatbegehung. Außerdem lehnte es der BGH ab, die Strafen für Steuerhinterziehung eins zu eins auf Straftaten der Untreue zu übertragen. Bei Steuerhinterziehung von mehr als einer Million Euro sind Bewährungsstrafen in aller Regel ausgeschlossen.

Das Landgericht Köln hatte die vier Bankmanager am 9. Juli 2015 in drei Fällen zu Bewährungsstrafen verurteilt. Lediglich der für das Risikomanagement der Bank zuständige Angeklagte Friedrich Carl Janssen erhielt zwei Jahre und zehn Monate Freiheitsstrafe, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden können. Der Prozess hatte mehr als zwei Jahre gedauert.

Nach den Feststellungen des Landgerichts hatten die vier Angeklagten im Jahr 2008 als Verantwortliche des Bankhauses Sal. Oppenheim ohne Abstimmung mit den Aufsichtsgremien der Bank dem Handelskonzern Arcandor einen ungesicherten Kredit in Höhe von 20 Millionen Euro ausgezahlt. Darüber hinaus erwarben sie für das Bankhaus im Rahmen einer Kapitalerhöhung Aktien an der Arcandor AG im Wert von lediglich 19,1 Millionen Euro für 59,8 Millionen Euro.

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