Urlaubsstimmung am Strand (Symbolbild).
Freitag, 07.04.2017 11:07 von | Aufrufe: 182

ROUNDUP: Verbot von Ferienwohnungen vor Gericht - Grüne optimistisch

Urlaubsstimmung am Strand (Symbolbild). © Free-Photos / Pixabay

BERLIN (dpa-AFX) - Trotz eines kritischen Gerichtsurteils zum Verbot von Ferienwohnungen in Berlin wollen die regierenden Grünen das beanstandete Gesetz erstmal weiter anwenden. Das sagte die wohnungspolitische Sprecherin der Grünen im Abgeordnetenhaus, Katrin Schmidberger, am Freitag dem RBB-Inforadio. "Das Gesetz gilt weiterhin. Es geht gerade nur noch um die Fälle, wo fraglich ist, ob eine Rückwirkung in Ordnung ist oder nicht."

Das Berliner Oberverwaltungsgericht (OVG) hatte am Donnerstag mitgeteilt, das Verbot der Ferienwohnungen sei möglicherweise teilweise verfassungswidrig. Die Zweifel des Gerichts betreffen die rückwirkende Gültigkeit des Verbots. Nun soll sich das Bundesverfassungsgericht mit der Frage befassen, ob das Gesetz auch für die vielen Ferienwohnungen gelten kann, die es vor Inkrafttreten des Verbotes schon gab.

Die Grünen-Politikerin Schmidberger betonte, dass sich die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag ohnehin darauf geeinigt hätten, das Gesetz gegen die Ferienwohnungen zu evaluieren und zu verbessern.

Die FDP bezeichnete die Gerichtsentscheidung hingegen "als schallende Ohrfeige für den Berliner Senat". Die Abgeordnete Maren Jasper-Winter erklärte: "Bei den Mängeln, die jetzt schon auf dem Tisch liegen, sollte der Senat das Gesetz am besten gleich abschaffen." Bei 160 000 fehlenden Wohnungen und einem jährlichen Bedarf von 20 000 neuen Wohnungen seien knapp 10 000 Ferienwohnungen nicht das eigentliche Problem.

Die Internetfirma Airbnb, die gegen Gebühren Ferienwohnungen vermittelt, teilte mit, das Urteil zeige, dass das Gesetz rechtswidrig sei. Man müsse gesetzlich auch unterscheiden zwischen Privatpersonen, die ihre selbst bewohnte Wohnung zwischenzeitlich vermieten würden und professionellen Anbietern.

Die Internet-Plattform Wimdu erklärte: Die Entscheidung sei "ein Durchbruch fu?r Ferienwohnungsbetreiber. Die grundrechtswidrige Verfolgung von Gastgebern muss nun der Vergangenheit angeho?ren"./rab/DP/stb


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News

PR Newswire Thumbnail
25.04.24 - PR Newswire