BERLIN (dpa-AFX) - Arbeitnehmer können sich schon im kommenden Jahr auf geringfügige Steuerentlastungen einstellen. Der Grundfreibetrag, Kindergeld und Kinderfreibetrag sowie der Steuertarif würden im Zuge des nächsten Existenzminimumberichts angepasst und Auswirkungen der sogenannten kalten Progression korrigiert, sagte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) am Dienstag in Berlin zum Auftakt der Haushaltsberatungen des Bundestages. Angesichts der geringen Preissteigerung sei aber nur mit "begrenzten Auswirkungen" zu rechnen. Die Vorgaben des Existenzminimumberichts muss die Regierung umsetzen.
Wie zuvor Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) bezifferte Schäuble den Spielraum für Steuersenkungen nach der Bundestagswahl 2017 auf jährlich 15 Milliarden Euro. Damit könnten und sollten vor allem kleine und mittlere Einkommen entlastet sowie der sogenannte Mittelstandsbauch bei der Einkommensteuer abgeflacht werden.
Um Mehrbelastungen der Steuerzahler durch das Zusammenspiel von Lohnsteigerungen, höheren Steuersätzen und Preiserhöhungen - die "kalte Progression" - einzudämmen, werden die Eckwerte des Einkommensteuertarifs leicht verschoben. Das heißt, der sogenannte Grenzsteuersatz gilt jeweils erst bei einem etwas höheren Einkommen. Das dämpft den Effekt der "kalten Progression", die Steuerzahler haben unterm Strich etwas mehr Geld in der Tasche./sl/DP/jha
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