Das Schloss Bellevue in Berlin ist der Amtssitz des Bundespräsidenten.
Freitag, 21.09.2018 16:12 von | Aufrufe: 164

ROUNDUP: Rechnungshof fordert Neuregelung für Bezüge der Altpräsidenten

Das Schloss Bellevue in Berlin ist der Amtssitz des Bundespräsidenten. © pixabay.com/CC0 https://pixabay.com

BERLIN (dpa-AFX) - Der Bundesrechnungshof hat die Ausstattung der früheren Bundespräsidenten kritisiert und den Bundestag aufgefordert, einheitliche Regelungen dafür zu schaffen. In einem 44 Seiten umfassenden Prüfbericht, über den die "Bild"-Zeitung am Freitag berichtete, heißt es, bei den Ex-Staatsoberhäuptern habe sich ein Automatismus "lebenslanger Vollausstattung" entwickelt.

Die bisherigen Ausgaberegeln würden sich nicht "an den Grundsätzen von Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit" orientieren. So stünden die Kosten für die Einrichtung und Unterhaltung der Büros der Altbundespräsidenten in keinem Verhältnis zum Nutzen: "Je Bundespräsident variierten dabei die Ausgaben zwischen 0,9 und 2,3 Mio. Euro", schreibt der Rechnungshof. Die Ex-Staatsoberhäupter seien auch "nur durchschnittlich 2,6 Tage pro Monat im Büro wirklich anwesend und verrichteten dort häufig ausschließlich private Tätigkeiten", heißt es weiter.

Der Bundesrechnungshof hat sich erstmals mit dem Thema beschäftigt. Nachdem Christian Wulff im Februar 2012 nach nur 20-monatiger Amtszeit als Bundespräsident zurückgetreten war, gab es massive Forderungen, die Bezüge der Alt-Präsidenten neu zu regeln. Wulff erhält einen jährlichen Ehrensold von mehr als 200 000 Euro.

Er war zurückgetreten, nachdem die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen möglicher Vorteilsnahme in seiner Zeit als niedersächsischer Ministerpräsident eingeleitet hatte. Das Landgericht Hannover hatte ihn 2014 allerdings vom Vorwurf der Korruption freigesprochen.

Der Rechnungshof kritisiert nun weiter, laut Gesetz sollten die Reisen von Altbundespräsidenten eigentlich nicht aus Steuermitteln bezahlt werden. Doch tatsächlich habe das Präsidialamt "sämtliche geltend gemachten Reisekosten" erstattet, heißt es - auch für Privatreisen.

Das Bundespräsidialamt wies diese Darstellung als "unzutreffend und missverständlich" zurück. "Denn Reisekosten der Bundespräsidenten a. D. werden in ständiger Praxis ausschließlich in Ausnahmefällen übernommen, etwa bei Reisen im staatlichen Auftrag oder bei Aufgaben im staatlichen Interesse. Hier erfolgt in jedem Einzelfall eine Prüfung des Reisezwecks."

Und weiter hieß es: "Die Aufwendungen für die einzelnen Büros der Bundespräsidenten a. D. werden, sowohl hinsichtlich der Sachkosten als auch hinsichtlich der Personalkosten, im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen dem Haushaltsausschuss im Einzelnen aufgeschlüsselt und transparent dargelegt."

Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Ekin Deligöz sieht entsprechend Handlungsbedarf. "Gerade auch aus Respekt vor dem Amt und den handelnden Personen braucht es hier klare und nachvollziehbare Regeln. Und die muss der Bundestag setzen. Damit sollte sich zeitnah der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung befassen." Auch der Präsident des Steuerzahlerbundes Reiner Holznagel verlangte in der "Neuen Osnabrücker Zeitung" eine Reform der geltenden Pensionsregelungen früherer Staatsoberhäupter.

Der Prüf- beziehungsweise Beratungsbericht des Rechnungshofes wurde mit Blick auf die Haushaltsberatungen 2019 dem Haushaltsausschuss zugeleitet. Der Gesetzgeber wird aufgefordert, klare und einheitliche Regeln für die Alt-Präsidenten zu verabschieden.


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Im Gesetz von 1953 heißt es: "Scheidet der Bundespräsident mit Ablauf seiner Amtszeit oder vorher aus politischen oder gesundheitlichen Gründen aus seinem Amt aus, so erhält er einen Ehrensold in Höhe der Amtsbezüge mit Ausnahme der Aufwandsgelder." Angerechnet werden demnach lediglich Bezüge aus einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst./rm/cn/DP/tos

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News