BONN (dpa-AFX) - Die Bundesnetzagentur will Investitionen in das Glasfasernetz in Deutschland erleichtern. Das soll eine im Vergleich zum Kupferkabel abgespeckte Regulierung ermöglichen. "Wenn der diskriminierungsfreie Zugang von Wettbewerbern gewährleistet ist, können wir uns auf eine Regulierung "light" beschränken", sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann. Die Behörde veröffentlichte am Montag den Entwurf ihrer Untersuchung des Markts bei der sogenannten letzten Meile, also dem relativ teuren letzten Kabelabschnitt bis zum Kunden. Zu dem Entwurf können sich jetzt die Marktteilnehmer äußern.
Die Regulierung des bestehenden Kupfernetzes der Deutschen Telekom sei nicht auf neu zu bauende Glasfasernetze übertragbar, betonte die Netzagentur. Beim Kupferkabel legt sie unter anderem fest, wie viel die Telekom verlangen darf, wenn sie ihren Wettbewerbern Leitungen zur Verfügung stellt. Für das Glasfasernetz will die Behörde die Regeln "auf das absolut erforderliche Mindestmaß" beschränken. Damit solle es für die Unternehmen attraktiver werden, "Kooperationen einzugehen oder eigene Preismodelle zu verhandeln". Die Netzagentur verspricht sich davon, "dass die Potenziale privatwirtschaftlicher Investitionen ausgeschöpft werden können".
Die Marktmacht der Telekom wird nach Einschätzung der Netzagentur nicht durch die Kabelnetzbetreiber eingeschränkt. Diese hätten zwar ihre Position auf dem Endkundenmarkt deutlich verbessern können. Allerdings lägen nur etwa zwei Drittel der Haushalte in dem von ihrem Netz abgedeckten Gebiet. Daran würde auch eine Fusion von Vodafone
Die Deutsche Telekom (Deutsche Telekom Aktie)
Kurzfristig positionieren in Deutsche Telekom | ||
VM7XNT
| Ask: 1,64 | Hebel: 18,18 |
mit starkem Hebel |
Zum Produkt
| |
VX9MZK
| Ask: 5,25 | Hebel: 4,58 |
mit moderatem Hebel |
Zum Produkt
| |
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.