Moorgebiet (Symbolbild).
Freitag, 21.09.2018 11:09 von | Aufrufe: 192

ROUNDUP/Moorbrand: Katastrophenfall ausgerufen - Räumung möglich

Moorgebiet (Symbolbild). pixabay.com / CC0

MEPPEN (dpa-AFX) - Weil aufkommender Sturm den Moorbrand auf einem Bundeswehr-Testgelände in Niedersachsen frisch anfacht, hat der Landkreis Emsland am Freitag den Katastrophenfall ausgerufen. Eine Evakuierung der Gemeinden Groß Stavern und Klein Stavern mit rund 1000 Einwohnern könne nicht mehr ausgeschlossen werden, teilte Landrat Reinhard Winter mit. "Eine ganz konkrete Prognose ist derzeit nicht möglich, dennoch ist zu erwarten, dass sich Rauchbelästigung und Funkenflug verschärfen."

Der großflächige Moorbrand war vor mehr als zwei Wochen infolge von Raketentests der Bundeswehr ausgebrochen. Rauch zog zeitweise zu Orten, die mehr als 100 Kilometer von dem Brand entfernt liegen.

Der Landkreis sei gut vorbereitet und wolle keine Unruhe erzeugen. "Da der Schutz der Bevölkerung für uns an erster Stelle steht, möchten wir aber die Staverner frühzeitig darauf aufmerksam machen, dass eine Evakuierung nicht mehr undenkbar ist."

Treten Unwetter, Überschwemmungen oder andere Naturgewalten auf, ist das nicht automatisch ein Katastrophenfall. Von einer Katastrophe sprechen Behörden erst, wenn die Bedrohung von vielen Menschen, umfangreichen Sachwerten oder natürlichen Lebensgrundlagen so gravierend ist, dass die betroffene Kommune überfordert ist.

Das bedeutet, dass die Lage nur beherrscht werden kann, indem überregional Einsatzkräfte alarmiert werden und ein Krisenstab eingerichtet wird. Ist das der Fall, wird der Katastrophenfall ausgerufen. Der Katastrophenfall ist dabei gleichlautend mit Katastrophenalarm./hck/evs/fri/DP/stw


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News

PR Newswire Thumbnail
10.05.24 - PR Newswire