Gerichtshammer auf Laptop. (Symbolbild)
Donnerstag, 01.12.2016 16:39 von | Aufrufe: 172

ROUNDUP: Getränkelieferung am Sonntag - Gericht will im Januar entscheiden

Gerichtshammer auf Laptop. (Symbolbild) © BrianAJackson / iStock / Getty Images Plus / Getty Images http://www.gettyimages.de/

MÜNSTER (dpa-AFX) - Selbst der Anwalt des klagenden Prozessgegners spricht von einer "charmanten Idee": Seit rund einem halben Jahr liefert ein junges Unternehmen aus Münster Getränke innerhalb von 90 Minuten frei Haus - auch an Sonntagen. Doch jetzt bläst Geschäftsführer Dieter Büchl der Gegenwind voll ins Gesicht.

Der Handelsverband Westfalen-Münsterland, der unter anderem zahlreiche Tankstellen vertritt, hat Büchls Unternehmen Flaschenpost vor dem Landgericht Münster verklagt. Der Vorwurf: Durch Lieferungen an Sonntagen verschaffe sich der Newcomer einen unlauteren Wettbewerbsvorteil.

Bei Flaschenpost zeigt man sich verwundert. "Ich sehe eigentlich keinen Unterschied zu einem Pizza-Bringdienst", sagte Büchl am Rande des Prozesses. Außerdem habe sich die Haltung zum Sonntag durchaus gewandelt. "Es gibt Arbeitnehmer, die gerne an Sonntagen arbeiten, und Kunden, die gerne an Sonntagen bestellen." Die Nachfrage sei auf jeden Fall da.

Das will auch der Handelsverband nicht bestreiten. Allerdings würden gleich eine ganze Reihe an Gesetzen gegen Sonntagslieferungen sprechen. Das Arbeitszeitgesetz gehöre dazu, das Ladenöffnungsgesetz und auch das Feiertagsgesetz. Auch für eine Ausnahmegenehmigung sei kein Platz. Bei einer Pizza gehe es um die schnelle Befriedigung eines Bedürfnisses, Getränke könne man dagegen ja wohl auch unter der Woche kaufen.

Auch das Argument einer spontanen Grillparty ließ Heinz J. Meyerhoff, Anwalt des Handelsverbandes, nicht gelten. "Wenn zu einer spontanen Grillparty dann nicht nur die Getränke, sondern auch Würstchen, Kohle und Möbel fehlen, dann müsste man ja allen die Sonntagsarbeit erlauben", sagte er im Prozess.

Wie die Richter der 22. Zivilkammer den Fall sehen, ist noch offen. Das Ladenöffnungsgesetz wird dabei aber wohl keine Rolle spielen. "Es ist zweifelhaft, ob es überhaupt anwendbar ist, weil das Unternehmen gar keinen Laden hat", sagte Richter Andreas Bringemeier.

Zurzeit werden allerdings ohnehin keine Getränke mehr an Sonn- und Feiertagen ausgeliefert. Hintergrund ist ein vor rund zwei Wochen ergangenes Verbot der Bezirksregierung, an Sonn- und Feiertagen Arbeitnehmer mit der Auslieferung von Getränken zu beschäftigen. Dagegen hat Flaschenpost geklagt - vor dem Verwaltungsgericht Münster.

Im Wettbewerbsstreit mit dem Handelsverband will das Landgericht Münster am 12. Januar ein Urteil sprechen./med/DP/stb


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