Ein Richterhammer (Symbolbild).
Montag, 10.04.2017 11:41 von | Aufrufe: 226

ROUNDUP: Gericht berät Millionen-Forderung Müllers - Drogerie-König abwesend

Ein Richterhammer (Symbolbild). pexels.com

ULM (dpa-AFX) - Das Ulmer Landgericht hat die Verhandlung zur seit Jahren anhängigen Millionen-Klage des Drogerie-Unternehmers Erwin Müller gegen die Schweizer Bank J. Safra Sarasin eröffnet. Der 84-jährige Müller erschien am Montag nicht vor Gericht. Er ließ sich von seinem Anwalt Eckardt Seith vertreten. Müller fordert von der Bank Schadenersatz in Höhe von 45 Millionen Euro wegen angeblicher Falschberatung bei einer Investition in den Luxemburger Sheridan-Fonds. Das Institut bestreitet dies.

Der Ulmer Milliardär, dessen Drogerie-Kette mehr als 750 Filialen in Deutschland und anderen Länder umfasst, klagt als Privatmann. Er will von der Schweizer Bank im Unklaren über die enormen Risiken des Sheridan-Fonds gelassen worden sein. Ihm sei eine Rendite von zwölf Prozent in Aussicht gestellt worden, aber es sei keine Aufklärung über das tatsächliche Geschäftsmodell des Fonds erfolgt.

Bei dem Sheridan-Fonds handelte es sich um sogenannte Cum-Ex-Transaktionen, bei denen vor allem der deutsche Fiskus durch mehrfach beantragte Erstattungen auf in Wirklichkeit nur einmal einbehaltene Kapitalertragssteuern geschröpft wurde. Das Bundesfinanzministerium hatte alle derartigen Erstattungen 2012 gestoppt. Daraufhin ging der Fonds Pleite, und das von Anlegern eingezahlte Geld war weg. Müllers Anwalt sprach von einem illegalen "Schmarotzer-Fonds".

Der Anwalt der Sarasin-Bank, Markus Meier, widersprach dem Vorwurf der Falschberatung. Nach ihm vorliegenden Unterlagen sei Müller durchaus von Sarasin über steueroptimierte Anlagemöglichkeiten informiert worden. Es sei daher zu bedauern, dass der Unternehmer nicht vor Gericht erscheine und entsprechend befragt werden könne. Zudem machte Meier geltend, dass Praktiken sogenannter Leerverkäufe zum Zweck der Rückerstattung von Steuerbeträgen, die vorher gar nicht abgeführt worden seien, beim Sheridan-Fonds keineswegs erwiesen seien. Es sei im Gegenteil beweiskräftig dargelegt worden, dass dies beim Sheridan-Fonds nicht der Fall gewesen sei./bur/DP/stb


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News

PR Newswire Thumbnail
25.04.24 - PR Newswire