PARIS (dpa-AFX) - Der Online-Versandhändler Amazon (Amazon Aktie)
Das Berufungsgericht legte nun genau fest, welche Artikel der Online-Versandhändler ausliefern darf. Dazu gehören IT-Artikel, Produkte für Tiere, Hygiene- und Gesundheitsprodukte sowie Lebensmittel. Das Gericht in Nanterre hatte vergangene Woche entschieden, dass die Mitarbeiter der Logistikzentren nicht ausreichend gegen Coronavirus-Gefahren geschützt seien. Es forderte Amazon auf, sich auf Bestellungen von Nahrungsmittel sowie Hygiene- und Medizinartikeln zu beschränken, bis die Schutzmaßnahmen verbessert sind. Angesichts der drohenden Strafe von einer Million Euro pro Verstoß hatte sich das Unternehmen entschlossen, die Logistikzentren vorübergehend zu schließen.
Das Berufungsgericht in Versailles senkte die Strafe pro Verstoß nun auf 100 000 Euro und forderte das Unternehmen ebenfalls auf, eine Risikobewertung durchführen und in Zusammenarbeit mit den Personalvertretern alle erforderlichen Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen. Amazon hatte nach eigenen Angaben vor dem Berufungsgericht in Versailles am Dienstag "konkrete Beweise für die umgesetzten Sicherheitsmaßnahmen vorgelegt".
"Wir werden die Folgen dieser Entscheidung für unser Unternehmen und unsere Mitarbeiter, für die Kunden in Frankreich und für die vielen kleinen und mittleren Unternehmen, die auf Amazon angewiesen sind, um ihr Geschäft auszubauen, so schnell wie möglich abschätzen", reagierte Amazon nun auf die Entscheidung des Berufungsgerichts. Die Gerichtsentscheidung war von der Gewerkschaftsgruppe Union Syndicale Solidaires erwirkt worden./nau/DP/jha
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