Flagge der Bundesrepublik Deutschland.
Montag, 19.04.2021 13:28 von | Aufrufe: 770

ROUNDUP 2/Bundes-Notbremse: Ausgang ab 22 Uhr beschränkt - Schulen früher zu

Flagge der Bundesrepublik Deutschland. pixabay.com

(neu: mehr Details und Hintergrund)

BERLIN (dpa-AFX) - Auch nach Inkrafttreten der sogenannten Bundes-Notbremse gegen die dritte Corona-Welle sollen die Menschen in Deutschland abends das Haus verlassen dürfen. Die Fraktionen von Union und SPD wollen den Gesetzentwurf der Bundesregierung entsprechend ändern, wie Abgeordnete am Montag nach Beratungen in Berlin mitteilten. Nächtliche Ausgangsbeschränkungen soll es nun von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr geben - eine Stunde später als zunächst geplant. Joggen und Spaziergänge sollen bis Mitternacht erlaubt bleiben. Die Notbremse könnte in wenigen Tagen in Kraft treten.

Im Einzelhandel soll das Abholen bestellter Waren (Click & Collect) auch bei hohen Infektionszahlen weiterhin möglich sein. Für Schulen wäre - wenn das Gesetz so vom Bundestag beschlossen wird - Distanzunterricht ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 verpflichtend. Im ursprünglichen Entwurf war ein Schwellenwert von 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern in sieben Tagen genannt. Unter anderem der Präsident des Robert Koch-Instituts, Lothar Wieler, hatte das als zu hoch kritisiert.

Für Kinder im Alter bis 14 Jahren soll Sport in Gruppen weiter möglich sein. Arbeitgeber müssen zwei Corona-Tests pro Woche bereitstellen. Alle Regelungen sind erst einmal befristet bis zum 30. Juni. Der Bundestag will die Änderungen am Mittwoch verabschieden. Am Donnerstag wäre dann der Bundesrat an der Reihe, die Länderkammer. Die Notbremse soll dann möglichst schnell Praxis werden, ohne dass es dafür bislang einen konkreten Termin gibt.

Ziel ist es, Einschränkungen des öffentlichen Lebens bundesweit einheitlich zu regeln: Falls die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Stadt oder einem Landkreis drei Tage hintereinander über 100 liegt, sollen jeweils die gleichen Regeln gelten. Nach den Runden von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Regierungschefs hatten die Länder teils unterschiedliche Regelungen in Kraft gesetzt.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte: "Entscheidend ist, in drei Lebensbereichen einen Unterschied zu machen." Er nannte Betriebe, Kitas und Schulen sowie "vor allem den Bereich der privaten Kontakte". Die Länder rief er auf, zuvor schon Beschränkungen zu erlassen. "Niemand muss auf dieses Gesetz warten", sagte er. "Es ist ja eine Notbremse. Idealerweise wurde vorher schon gebremst." Einige Ländern haben damit schon angefangen.

Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jan-Marco Luczak (CDU), sagte: "Die Bundesregierung wird ermächtigt, eine Rechtsverordnung zu erlassen, die Geimpften und Getesteten wieder mehr Freiheiten einräumt." Dies sei "verfassungsrechtlich zwingend und muss daher sehr zeitnah erfolgen".

Neu ist zudem, dass die Bundesregierung keine Verordnungen zur Eindämmung der Pandemie am Bundestag vorbei erlassen kann. "Der Bundestag muss zustimmen. Ohne jedwede Vorbehalte oder Bedingungen", sagte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese. Das sei für seine Fraktion in den Verhandlungen mit der Union der entscheidende Punkt gewesen.

Kritik kam von seinem Fraktionskollegen Karl Lauterbach, der der "Welt" sagte: "Mit den Aufweichungen der Kontaktbeschränkungen würden sie etwa 50 Prozent ihrer Wirkung verlieren im Vergleich zu einer Ausgangsbeschränkung ab 20 Uhr". Damit werde die Dauer des Lockdowns verlängert, "und es sterben, leider, auch vermeidbare Opfer".


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Unionsfraktionsvize Thorsten Frei (CDU) sagte, der nun erzielte Kompromiss werde helfen, "die schwierigen Wochen bis maximal Ende Juni zu überbrücken". Der Gesetzentwurf sei einerseits geeignet, die dritte Welle der Pandemie "wirksam zu brechen". Andererseits werde die Akzeptanz der Maßnahmen in der Bevölkerung gestärkt./abc/bw/DP/jha

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.