Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild).
Donnerstag, 22.09.2016 05:49 von | Aufrufe: 268

OLG Schleswig entscheidet über EEG-Rückforderung von Solaranlagenbetreiber

Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild). ©pixabay.com

SCHLESWIG (dpa-AFX) - Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig entscheidet am Donnerstag in einem Verfahren, ob ein Solaranlagenbetreiber womöglich zu Unrecht erhaltene EEG-Beihilfen zurückzahlen muss. Von einem Landwirt wolle der Netzbetreiber eine sechsstellige Summe zurück, da er seine Photovoltaikanlage nicht bei der Bundesnetzagentur angemeldet habe, sagte eine OLG-Sprecherin. Wie der Landwirt sehen sich zahlreiche Ökostrom-Erzeuger mit Rückforderungen wegen Fehlern bei der Anmeldung ihrer Anlagen konfrontiert. Allein in Schleswig-Holstein verlangt die Schleswig-Holstein Netz AG nach eigenen Angaben noch Geld von 240 Betreibern. Dabei geht es um rund 3,8 Millionen Euro. Bundesweit sind einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken zufolge allein zwischen Januar und September 2015 insgesamt 4499 Photovoltaik-Anlagen verspätet angemeldet worden. Ein ähnlicher Fall liegt bereits dem Bundesgerichtshof vor (Az: 8 ZR 147/16)./pra/DP/zb


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