BERLIN (dpa-AFX) - Die Sicherheit der betrieblichen Altersversorgung soll erhöht werden. Dieses Ziel verfolgt eine EU-Richtlinie, deren Umsetzung der Bundestag in der Nacht zum Freitag beschlossen hat. Damit werden Pensionskassen und Pensionsfonds zur Einrichtung eines Risikomanagements verpflichtet. So müssen sie etwa mindestens alle drei Jahre eine umfassende Risikobeurteilung durchführen. Darüber hinaus werden die Informationspflichten gegenüber Versorgungsanwärtern und -empfängern ausgeweitet. Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss nach dem Bundestag allerdings noch der Bundesrat zustimmen./ax/DP/zb
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.