Der Mercedes-Stern, das Logo des Daimler-Konzerns.
Sonntag, 18.11.2018 14:18 von | Aufrufe: 1436

Musterverfahren gegen Mercedes-Benz-Bank soll Ende Januar beginnen

Der Mercedes-Stern, das Logo des Daimler-Konzerns. pexels.com

STUTTGART (dpa-AFX) - Das Oberlandesgericht Stuttgart will sich von Ende Januar an mit der Musterfeststellungsklage gegen die Autokreditverträge der Mercedes-Benz-Bank befassen. Für den 25. Januar hat der 6. Senat unter dem Vorsitzenden Richter Oliver Mosthaf bereits einen ersten Termin angesetzt, wie die beteiligten Parteien bestätigten. Geklagt hat die Schutzgemeinschaft für Bankkunden, die Mängel in den Widerrufsregeln der Kreditverträge der Bank sieht.

Sie will letztlich erreichen, dass alle seit Mitte 2014 geschlossenen Verträge jederzeit auch jetzt noch widerrufen werden können. Dahinter steckt das Ansinnen, vom Diesel-Skandal betroffenen Autobesitzern eine Möglichkeit zu verschaffen, ihr Fahrzeug ohne größere Verluste zurückgeben zu können. Die Mercedes-Benz-Bank wollte sich zu Details des Verfahrens und möglichen Konsequenzen nicht äußern.

Das Instrument der Musterfeststellungsklage gibt es erst seit Anfang November. Verbraucherschützer können damit stellvertretend für viele Betroffene gegen Unternehmen klagen. Wer sich der Klage anschließen will, muss sich beim Bundesamt für Justiz in ein Register eintragen. Im aktuellen Fall ist allerdings trotz des bereits festgelegten Gerichtstermins noch kein solches Register eröffnet worden.

Im Zusammenhang mit den Widerrufsregeln in Kreditverträgen haben etliche Autobesitzer bereits auf eigene Faust geklagt, um ihr Fahrzeug zurückgeben können - nicht nur gegen die Mercedes-Benz-Bank.

Gegen die VW -Bank etwa hat die Schutzgemeinschaft für Banken eine Musterfeststellungsklage mit dem gleichen Ziel eingereicht. Sie wird in Braunschweig verhandelt. In beiden Fällen lässt sie sich von der Berliner Rechtsanwaltskanzlei Gansel vertreten, die nach eigenen Angaben auch Einzelkläger vertritt, die ihren Vertrag widerrufen wollen. Die Mercedes-Benz-Bank hält diese Klagen nach früheren Angaben eines Sprechers allesamt für unbegründet.

Wie lange die Verfahren dauern werden, ist nicht absehbar. Sie können sich über mehrere Instanzen ziehen. Als erster Kläger hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen vom neuen Instrument der Musterfeststellungsklage Gebrauch gemacht und direkt am ersten Tag eine eingereicht. Darin geht es um Schadenersatz-Forderungen an den VW-Konzern wegen des Abgasskandals./eni/DP/he


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Weiter aufwärts?

Kurzfristig positionieren in Volkswagen AG Vz
VM82QY
Ask: 0,24
Hebel: 18,85
mit starkem Hebel
Zum Produkt
VM4YLH
Ask: 1,22
Hebel: 7,71
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
Vontobel
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: VM82QY,VM4YLH,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.

Kurse

115,50
+1,01%
Volkswagen AG Vz Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Volkswagen AG Vz Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News