Mit einem neuen Klageinstrument will Justizminister Maas Verbraucher gegen Konzerne stärken. Die Bürger hätten bessere Karten und würden Kosten sparen. Doch der Teufel steckt im Detail, wie Verbraucherschützer sagen.
Die Pläne von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) für Verbraucher-Musterklagen gehen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) nicht weit genug. Der Referentenentwurf, der jetzt in die Ressortabstimmung gehen und im kommenden Jahr verabschiedet werden soll, sei zwar „ein Schritt nach vorne gegenüber dem Status Quo“, sagte VZBV-Chef Klaus Müller dem Handelsblatt. Aber: „Leider findet sich darin keine Verjährungshemmung für alle geschädigten Verbraucher.“ Allerdings könnte das neue Klageinstrument, so das Ministerium, erhebliche Entlastungen für Bürger und die Wirtschaft bringen.
Der Entwurf von Maas, der dem Handelsblatt vorliegt, sieht vor, die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen lediglich dann auszusetzen, wenn die Betroffenen ihre „Ansprüche gegen die beklagte Partei“ in einem noch einzurichtenden elektronischen Klageregister beim Bundesamt für Justiz angemeldet haben. „Sonst können ihre Ansprüche verjähren“, kritisierte Müller. Verbraucher müssten also von diesem neuen Klageinstrument wissen. Das sei aber „kein Automatismus“, fügte der VZBV-Chef hinzu. Es müsse daher „sichergestellt werden, dass Verbraucher leicht Kenntnis von einer solchen Klage erhalten“.
Die Union-Bundestagsfraktion will hingegen alle geschädigten Verbraucher von einer „Verjährungshemmung“ für die Dauer des Musterverfahrens profitieren lassen, wie aus Eckpunkten der Fachpolitiker für eine Musterklage hervorgeht.
Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.