Die Wahl der Mogelpackung 2016 läuft. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat die besten Klopper zusammengestellt. Aber frecher als die neuen Verpackungen ist der Stuss, den die Firmen den Kunden als Begründung auftischen.
Was ist eine Mogelpackung? Grob gesagt, gibt es zum einen solche, die schlicht durch das deutsche Eichgesetz verboten sind, weil sie durch ihre Größe und Machart eine zu große Füllmenge vorspiegeln, etwa, wenn die Verpackung ohne guten Grund zu 30 Prozent Luft enthält.
Zum anderen ist eine Mogelpackung auch eine neue Verpackung, die im Vergleich zur vorherigen Verpackung des gleichen Produkts weniger Inhalt bietet – für den gleichen Preis. Nach dem Eichgesetz unter Umständen okay, aber eben eine verdeckte Preiserhöhung.Die Hersteller stecken da in einem selbstgemachten moralischen Dilemma. Wenn sie bei Promo-Aktionen den Kunden per Text in Neonfarbe auf der Verpackung höflich informieren: "Jetzt für kurze Zeit 2 Waschladungen gratis", dann wäre es nur fair, im umgekehrten Fall zu schreiben: "Achtung, ab jetzt ist ein Schokoriegel weniger drin".Machen die aber nicht. Weil sie es nicht müssen. Weil wir aus Sicht der Hersteller ja mündige Verbraucher mit guten Augen sind.Wenn aber dann doch mal ein mündiger Verbraucher so richtig mündig nachfragt, dann merkt man: Die Marketing-Fritzen tun sich schwer, die Tatsache zu umschiffen, dass ihre Firma einfach an Gewinnmaximierung arbeitet. Hier die besten Ausreden, die die Verbraucherzentrale Hamburg gesammelt hat:Lorenz Crunchips: Die Konkurrenz ist schuldUm den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.