Masterplan für Cyberabwehr

Sonntag, 12.02.2017 17:10 von Handelsblatt - Aufrufe: 381

Bundeswehr und Innenministerium arbeiten an der Integration aller IT-Sicherheitsbehörden. Und hoffen auf bessere Gesetze – denn diese haben nicht Schritt gehalten mit der Bedrohung aus dem Netz.

Es ist eine Mammutaufgabe, die Klaus Hardy Mühleck übernommen hat: 150.000 Computer-Arbeitsplätze sowie die Waffensysteme von Heer, Marine und Luftwaffe soll er in eine in sich stimmige IT-Architektur der Bundeswehr integrieren. Seit Oktober ist Mühleck, der zuvor IT-Manager bei Thyssen-Krupp und davor in der Autoindustrie war, Abteilungsleiter „Cyber und Informationstechnik“ im Verteidigungsministerium. Mit 130 Leuten konzipiert er den Masterplan für die Cyberabwehr.

„Wir müssen neue Arbeitsabläufe schaffen, Baupläne erstellen und die ständige Modernisierung in Gang halten“, sagte er im Gespräch mit dem Handelsblatt. Die Aufgabe seiner Leute sei es, Cyberangriffe auf die Bundeswehr-Netze zu erkennen und abzuwehren (siehe Interview). Auslöser der Modernisierungsoffensive war die russische Annexion der Krim. Seither hat die Bundeswehr auf allen Ebenen von Abbau auf Aufrüstung umgeschaltet.

Die Schwierigkeit bei der Cyberabwehr: Bisher haben die Gesetze nicht Schritt gehalten mit der Bedrohung aus dem Netz. Wenn Angriffe aus dem Ausland kämen, „dann sollten wir beispielsweise Server ausschalten können, von denen die Angriffe ausgehen“, sagte Mühleck. Doch oft sei die Rechtsgrundlage unklar.

Mit dem gleichen Problem beschäftigt sich auch das Innenministerium, das mit dem Cyber-Abwehrcenter des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Sicherheitsüberwachung aller öffentlichen Netze koordiniert. Bundesinnenminister Thomas de Maizière will, dass der Staat sich mit Gegenangriffen wehren darf, wenn die Steuerungsnetze eines Energieversorgers oder eines Wasserwerks gehackt werden. „Wir sehen das Problem“, sagte SPD-Verteidigungsexperte Rainer Arnold dem Handelsblatt. „Es herrscht aber völkerrechtlicher Klärungsbedarf.“ Wahrscheinlich sei es notwendig, das Gesetz über das Parlamentarische Kontrollgremium zu ändern.

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