Maruho beschließt Erhöhung des Angebotspreises auf 7,20 Euro je Biofrontera-Aktie

Donnerstag, 23.05.2019 17:05 von DGAP - Aufrufe: 343

DGAP-News: Maruho Deutschland GmbH / Schlagwort(e): Sonstiges Maruho beschließt Erhöhung des Angebotspreises auf 7,20 Euro je Biofrontera-Aktie 23.05.2019 / 17:00 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Veröffentlichung der Entscheidung zur Erhöhung des Angebotspreises im Rahmen des freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots in Form eines Teilangebots der Maruho Deutschland GmbH an die Aktionäre der Biofrontera AG

Maruho beschließt Erhöhung des Angebotspreises auf 7,20 Euro je Biofrontera-Aktie

- Japanisches Pharmaunternehmen passt Offerte an veränderte Rahmenbedingungen an

- Neuer Angebotspreis übersteigt XETRA-Höchstkurse der vergangenen zehn Jahre

- Prämie von ca. 27 Prozent auf den Schlusskurs vom 1. April 2019

- Biofrontera-Aktionäre können ihre Anteile bis zum 24. Juni 2019 andienen

Leverkusen, 23. Mai 2019. Die Maruho Deutschland GmbH, eine Tochtergesellschaft des japanischen Pharmaunternehmens Maruho Co., Ltd., hat heute die Entscheidung getroffen, den Angebotspreis für das derzeit laufende freiwillige öffentliche Teilerwerbsangebot für die Biofrontera AG zu erhöhen. Maruho wird den Aktionären 7,20 Euro je Aktie in bar anbieten (zuvor: 6,60 Euro) und damit einen Preis, der signifikant über allen XETRA-Höchstkursen der Biofrontera-Aktien der vergangenen zehn Jahren liegt. Gleichzeitig entspricht der neue Angebotspreis einer Prämie von 27,21 Prozent auf den XETRA-Schlusskurs der Biofrontera-Aktie am 1. April 2019, dem letzten unbeeinflussten Kurs vor der Ankündigung des ursprünglichen Angebots. Zuvor hatte die entsprechende Prämie 16,61 Prozent betragen.

Das aufgestockte Angebot trägt veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Rechnung. Der neue Angebotspreis reflektiert insbesondere den besser als erwarteten Ausblick der Gesellschaft für das laufende Geschäftsjahr. So hatte der Vorstand am 29. April in seiner Prognose den angestrebten Breakeven bereits für das vierte Quartal 2019 und damit früher als bislang erwartet in Aussicht gestellt. Im Zusammenspiel mit günstigen Rahmenbedingungen und anderen positiven Unternehmensmeldungen der jüngsten Vergangenheit hatte dies zu einem Kursanstieg der Biofrontera-Aktie an der Börse geführt.

Die weiteren Parameter der Transaktion werden von der Erhöhung des Angebotspreises nicht beeinflusst: Die Annahmefrist endet unverändert am 24. Juni 2019, 24:00 Uhr (MESZ). Das Angebot gilt weiterhin für insgesamt 4.322.530 auf den Namen lautende Stückaktien der Biofrontera AG, womit Maruho seine Beteiligung von derzeit rund 20,3 Prozent auf 29,99 Prozent aufstocken würde. Sollte mehr als die angestrebte Anzahl an Aktien in das Angebot angedient werden, so erfolgt die Annahme "pro rata". Die Finanzierung der im Rahmen des Angebots angedienten Biofrontera-Aktien stellt Maruho über frei verfügbare Barmittel sicher.

Die heute beschlossene Erhöhung des Angebotspreises wird in einer Änderung der Angebotsunterlage dokumentiert, die Maruho zeitnah in deutscher Sprache und als unverbindliche englischsprachige Übersetzung im Internet unter http://www.pharma-offer.de veröffentlichen wird. Die Dokumente werden außerdem zur kostenlosen Ausgabe bei der Hering Schuppener Consulting, Kapitalmarkt- und Transaktionskommunikation, Berliner Allee 44, 40212 Düsseldorf, Deutschland, bereitliegen (Bestellung telefonisch unter + 49 (0) 211 43079-216 oder per Telefax unter + 49 (0) 211 43079-280 (Postzustellung) oder per E-Mail an angebotsunterlage@heringschuppener.com (E-Mail-Zustellung)).

Wichtige Informationen:

Diese Veröffentlichung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Biofrontera AG ("Biofrontera Aktien"). Die endgültigen Bestimmungen der Änderung von Maruho's Teilerwerbsangebot für Biofrontera-Aktien ("Angebotsänderung") sowie weitere die Angebotsänderung betreffende Informationen werden in der Änderung der Angebotsunterlage mitgeteilt, die Maruho zeitnah veröffentlichen wird.

Investoren und Inhabern von Biofrontera-Aktien oder American Depositary Shares ("ADS") der Biofrontera AG ("Biofrontera-ADS") wird dringend empfohlen, die Änderung der Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Erwerbsangebot stehenden Unterlagen zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten. Das Erwerbsangebot bezieht sich nur auf Biofrontera-Aktien und Inhaber von Biofrontera-ADS können ihre Biofrontera-ADS nicht unmittelbar im Rahmen des Erwerbsangebots zum Verkauf einreichen. Inhaber von Biofrontera-ADS, die das Erwerbsangebot in Bezug auf die den Biofrontera-ADS zugrundeliegenden Biofrontera-Aktien annehmen möchten, sind dazu berechtigt, müssen jedoch zunächst ihre Biofrontera-ADS rechtzeitig in Biofrontera-Aktien umtauschen, die dann im Rahmen und nach den in der Angebotsunterlage und in ihrer Änderung aufgeführten Bestimmungen des Erwerbsangebots zum Verkauf eingereicht werden können.

Investoren und Inhaber von Biofrontera-Aktien oder Biofrontera-ADS können eine unverbindliche englischsprachige Übersetzung der das Erwerbsangebot betreffenden Dokumente, Mitteilungen und Bekanntmachungen auch kostenlos auf der Internetseite der SEC (http://www.sec.gov) einsehen, sobald diese bei der SEC als Form CB eingereicht worden und auf der Internetseite verfügbar sind. Das Erwerbsangebot wurde weder von der SEC oder einer anderen Wertpapieraufsichtsbehörde eines US-Bundesstaats genehmigt oder abgelehnt, noch hat die SEC oder eine andere Wertpapieraufsichtsbehörde eines US-Bundesstaats über die Redlichkeit und den Wert des Angebots oder die Genauigkeit und Angemessenheit der in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen entschieden. Jegliche Behauptung des Gegenteils stellt eine Straftat in den Vereinigten Staaten dar.

Das in der Angebotsunterlage und in ihrer Änderung dargelegte Erwerbsangebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft und erfolgt ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und in Übereinstimmung mit bestimmten anwendbaren wertpapierrechtlichen Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika und den insoweit anwendbaren Ausnahmen, insbesondere der sog. Tier I Exemption. Aufgrund der Tier I Exemption unterliegt das Erwerbsangebot grundsätzlich den Offenlegungs- und sonstigen Vorschriften und Verfahren der Bundesrepublik Deutschland, die sich von den Vorschriften und Verfahren in den Vereinigten Staaten unterscheiden. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Erwerbsangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Mit Ausnahme der Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage in Deutschland und nach deutschem Recht wurden und werden keine sonstigen Registrierungen, Genehmigungen oder Zulassungen der Angebotsunterlage oder des Angebots bei Wertpapierregulierungsbehörden beantragt bzw. veranlasst.


23.05.2019 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


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