BERLIN (dpa-AFX) - Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hat seine ablehnende Haltung gegenüber verschärften Regeln für Motorradfahrer bekräftigt. Hintergrund ist eine Debatte über Motorradlärm. Das Ministerium erklärte, die zuständigen Straßenverkehrsbehörden könnten die konkrete Lage vor Ort am besten einschätzen und aus Lärmschutzgründen im Einzelfall entsprechende Maßnahmen anordnen. Scheuer hatte bereits mehrfach gesagt, es gebe ausreichende geltende Regeln. Er will Beschlüsse des Bundesrates nicht umsetzen.
Der Bundesrat hatte Mitte Mai einen Beschluss gefasst, in dem er "dringenden Handlungsbedarf" sah, für besondere Konfliktfälle Geschwindigkeitsbeschränkungen und "zeitlich beschränkte Verkehrsverbote an Sonn- und Feiertagen aus Gründen des Lärmschutzes" zu ermöglichen. "Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die hierzu einschlägigen Regelungen anzupassen", hieß es. Dies löste Demonstrationen mit Tausenden Motorradfahrern aus.
Das Bundesverkehrsministerium bekräftigte, die Straßenverkehrsbehörden hätten zum Beispiel bereits jetzt die Möglichkeit, die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken zu beschränken oder den Verkehr umzuleiten. "Diese Vor-Ort-Regelung hat sich in der Praxis bewährt." Auch für das Tunen von Motorrädern gälten bereits wirksame Bußgelder: Habe ein Fahrzeug eine nicht genehmigte oder unzulässig veränderte laute Schalldämpferanlage, erlösche die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs./hoe/DP/zb
Kurzfristig positionieren in BMW St | ||
VD0VQX
| Ask: 0,29 | Hebel: 18,43 |
mit starkem Hebel |
Zum Produkt
| |
VM4YM9
| Ask: 1,40 | Hebel: 6,43 |
mit moderatem Hebel |
Zum Produkt
| |
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.