Zeitungsständer (Symbolbild).
Dienstag, 06.06.2017 09:15 von | Aufrufe: 217

Kurs von Unibail-Rodamco fällt ab

Zeitungsständer (Symbolbild). © Global_Pics / iStock Unreleased / Getty Images

An der Börse liegt das Wertpapier von Unibail-Rodamco gegenwärtig im Minus. Der jüngste Kurs betrug 230,72 Euro.

Heute hat sich am Aktienmarkt die Unibail-Rodamco-Aktie zwischenzeitlich um 1,82 Prozent verbilligt. Der Kurs des Anteilsscheins sank um 4,28 Euro. Derzeit wird das Papier am Aktienmarkt mit 230,72 Euro bewertet. Gegenüber dem Eurostoxx 50 liegt die Aktie von Unibail-Rodamco damit im Hintertreffen. Der Eurostoxx 50 kommt derzeit nämlich auf 3.566 Punkte. Das entspricht einem Minus von 0,37 Prozent.

Unibail-Rodamco SE ist eine europaweit tätige Immobiliengesellschaft mit Fokus auf Gewerbeimmobiliein. Die Geschäftsaktivitäten umfassen die Bereiche Entwicklung, Investment und Bewirtschaftung der Immobilien und beinhalten selektive Käufe, aktives Management, Bewirtschaftung und Restrukturierung, Sanierung sowie die Vermietung der Objekte. Die Unternehmensgruppe investiert in Büroliegenschaften, Einkaufs-, Kongress- und Messezentren in ausgewählten europäischen Wirtschaftsregionen. Bei einem Umsatz von 1,77 Mrd. Euro erwirtschaftete Unibail-Rodamco zuletzt einen Jahresüberschuss von 2,41 Mrd. Euro. Am 4. Juli 2017 lässt sich Unibail-Rodamco erneut in die Bücher schauen. Dann werden die neuesten Geschäftszahlen veröffentlicht.

Der Anteilsschein von Unibail-Rodamco wurde erst kürzlich einer Analyse unterzogen.

Die US-Bank JPMorgan hat Unibail-Rodamco wegen mehr Optimismus in puncto Mietentwicklung von "Neutral" auf "Overweight" hochgestuft und das Kursziel von 250 auf 270 Euro angehoben. Die Wirtschaftserholung in Kontinentaleuropa treibe die Mietentwicklung, schrieb Analyst Neil Green in einer Studie vom Freitag zu den Aktien des französischen Immobilien- und Investmentunternehmens.

Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Unternehmensinformationen von Finance Base und Aktienanalysen von dpa-AFX standardisiert erstellt. Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 34 b WpHG für das genannte Analysten-Haus finden Sie hier.


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