(ADAC unterstützt Musterfeststellungsklage (statt: führt) im letzten Absatz)
BERLIN/MÜNCHEN (dpa-AFX) - Auch der ADAC hat die Feststellungen des Bundesgerichtshofs (BGH) zu illegaler Diesel-Abgastechnik begrüßt. "Damit ist in diesem Punkt endlich Rechtssicherheit geschaffen", teilte der Autofahrerclub am Freitag mit. Der Beschluss des BGH stärke vor allem die Position von Kunden, die sich bereits in laufenden rechtlichen Auseinandersetzungen mit Händlern befänden. Allerdings seien Sachmängelrechte im Dieselskandal bereits verjährt, so dass keine weiteren Ansprüche geltend gemacht werden könnten.
Der Bundesgerichtshof stuft illegale Abschalteinrichtungen der Abgasreinigung laut einer Mitteilung vom Freitag als "Sachmangel" ein. Der ADAC hält auch die Tatsache für wichtig, dass die Ersatzlieferung eines mangelfreien Neufahrzeugs aus aktueller Produktion für möglich gehalten werde. Dies hätten unterinstanzliche Gerichte bislang unterschiedlich entschieden.
Die Frage, ob und inwieweit die Hersteller zur Verantwortung gezogen werden könnten, sei allerdings offen geblieben, so der ADAC. "Dazu, ob es sich beim Verkauf der betreffenden Diesel-Fahrzeuge um eine vorsätzlich verschuldete Schädigung durch den Hersteller handelt, hat sich der BGH leider nicht geäußert." Damit seien auch Fragen der Musterfeststellungsklage gegen VW
ADAC unterstützt eine Musterfeststellungsklage von Verbraucherschützern gegen VW - stellvertretend für betroffene Kunden./hoe/DP/he
Kurzfristig positionieren in BMW St | ||
VD0VQX
| Ask: 0,24 | Hebel: 18,43 |
mit starkem Hebel |
Zum Produkt
| |
VM9WUN
| Ask: 0,97 | Hebel: 7,83 |
mit moderatem Hebel |
Zum Produkt
| |
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.