Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat diese Woche ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt aufgehoben und Manager von Aktiengesellschaften gegen ihre Arbeitgeber, die Aktionäre, damit deutlich gestärkt.
Konkret geht es bei dem Anlassfall um die deutsche Aktiengesellschaft Biotest, welche ein Redelimit der Akionäre von 15 Minuten - und in Fällen in denen mehr als drei Aktionäre auf der Warteliste für Wortmeldungen stehen sogar auf zehn Minuten - in die Satzung aufgenommen hat. Diese massive Einschränkung der Eigentümer, ihren Angestellten im Management Rechenschaft abzuverlangen, wurde von Aktionär Karl Walter Freitag angefochten. In erster Instanz wurde das Management in die Grenzen verwiesen, mit dem Urteil von Karlsruhe wurde Managern von Aktiengesellschaften allerdings als "legitim" zugestanden das Rede- und Fragerecht der Eigentümer zu begrenzen.
Minerva-Fazit: Wir sehen das Urteil sehr kritisch und als Wegbereitung in eine neofeudalistische Ordnung. Schon jetzt führen sich viele Manager so auf, als wäre das Unternehmen, dem sie dienen sollten, eine Art persönliches Lehen und (inbesondere Klein)aktionäre lästige Geldgeber und nicht Eigentümer ...
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