ISRA VISION AG kündigt Online-Hauptversammlung am 14. Mai 2020 an - geplante Präsenzveranstaltung für 27. April wird abgesagt

Freitag, 03.04.2020 10:40 von DGAP - Aufrufe: 270

DGAP-News: ISRA VISION AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung ISRA VISION AG kündigt Online-Hauptversammlung am 14. Mai 2020 an - geplante Präsenzveranstaltung für 27. April wird abgesagt 03.04.2020 / 10:38 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


ISRA VISION AG kündigt Online-Hauptversammlung am 14. Mai 2020 an - geplante Präsenzveranstaltung für 27. April wird abgesagt

ISRA VISION AG (ISIN: DE 0005488100) - das SDAX- und TecDAX- Unternehmen für industrielle Bildverarbeitung (Machine Vision), weltweit einer der führenden Anbieter für Oberflächeninspektion und für 3D Machine Vision Anwendungen, wird zum Schutz der Aktionäre und Mitarbeiter in diesem Jahr eine rein virtuelle Hauptversammlung abhalten. Aufgrund der anhaltenden Ausbreitung des Corona Virus (SARS-CoV-2) und der damit verbundenen Unsicherheit der Durchführbarkeit einer Präsenz-Hauptversammlung wird die für den 27. April einberufene Präsenzveranstaltung im Maritim Hotel in Darmstadt abgesagt.

Die Bundesregierung hat Ende März die gesetzlichen Grundlagen für eine "virtuelle Hauptversammlung" geschaffen. Aktionäre können ihre Fragen zur Tagesordnung vorab einreichen. Ihr Stimmrecht können die Anteilseigner nach fristgerechter Anmeldung zur Hauptversammlung vorab per Briefwahl oder per Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. Beides ist online auch während der Veranstaltung noch möglich. Es erfolgt auch eine Bild- und Tonübertragung für angemeldete Aktionäre. Weitere Einzelheiten werden der Einladung zu entnehmen sein. Für die Online-Hauptversammlung soll gemäß der klassischen Einberufungsfristen bis 07. April eine neue Einladung veröffentlicht werden. Die Absage des ursprünglichen Hauptversammlungstermins am 17. März 2020 hatte zur Folge, dass die Dividende von 0,18 EUR je dividendenberechtigter Aktie bislang nicht ausgezahlt werden konnte. Um den Anteilseignern Planungssicherheit zu gewähren, soll von der Möglichkeit nach § 1 Absatz 4 Satz 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie Gebrauch gemacht werden und den Aktionären ein Abschlag auf den Bilanzgewinn in Höhe von 0,18 EUR gezahlt werden. Die Abschlagszahlung soll am 09. April 2020 auf die am 06. April 2020 dividendenberechtigten Stückaktien gezahlt werden.

Weitere Informationen ISRA VISION AG Industriestraße 14 64297 Darmstadt Germany

Tel.: +49 (0) 6151 948 - 0 Fax: +49 (0) 6151 948 - 140 Internet: www.isravision.com Investor Relations E-Mail: investor@isravision.com Susanne Becht Tel.: +49 (0) 6151 948 - 212 Melanie Böttcher Tel.: +49 (0) 6151 948 - 209


03.04.2020 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: ISRA VISION AG
Industriestr. 14
64297 Darmstadt
Deutschland
Telefon: +49 (0)6151 9 48-0
Fax: +49 (0)6151 9 48-140
E-Mail: investor@isravision.com
Internet: www.isravision.com
ISIN: DE0005488100
WKN: 548810
Indizes: SDAX, TecDAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
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1014883  03.04.2020 

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