DGAP-HV: KHD Humboldt Wedag Industrial Services AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.07.2012 in Colonia-Allee 3 51067 Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121

Dienstag, 15.05.2012 15:10 von DGAP - Aufrufe: 542

DGAP-HV: KHD Humboldt Wedag Industrial Services AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung KHD Humboldt Wedag Industrial Services AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.07.2012 in Colonia-Allee 3 51067 Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 15.05.2012 / 15:09
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KHD Humboldt Wedag Industrial Services AG Köln - Wertpapierkennnummer 605 290 - EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Mittwoch, dem 4. Juli 2012, um 10:00 Uhr, in unseren Geschäftsräumen in der Colonia-Allee 3 in 51067 Köln, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. TAGESORDNUNG 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichtes der Gesellschaft, des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011. Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Colonia-Allee 3, 51067 Köln, zur Einsicht der Aktionäre aus. Abschriften dieser Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage und Nachweis ihrer Aktionärseigenschaft kostenlos übersandt. Anfragen richten Sie bitte an die vorgenannte Adresse. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausgelegt. Die vorgenannten Unterlagen sind auch im Internet unter www.khdis.de und dort im Bereich 'Hauptversammlung/AGM' verfügbar und stehen zum Download bereit. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung. 2. Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011 erzielten Bilanzgewinn der KHD Humboldt Wedag Industrial Services AG in Höhe von EUR 3.073.028,14 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 5. Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrates Nachdem die Aufsichtsratsmitglieder Andrew Blythe und Manfred Weinandy durch Niederlegung ihrer Mandate im vergangenen Jahr aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden sind und das Amtsgericht Köln auf Antrag des Vorstands die Herren George Harrison und Yizhen Zhu zu Mitgliedern des Aufsichtsrates bestellt hat, soll nun deren gerichtliche Bestellung durch Wahl der Hauptversammlung ersetzt werden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen zu Mitgliedern des Aufsichtsrates zu wählen: a) George Harrison, Ingenieur, wohnhaft in Köln. b) Yizhen Zhu, Mitglied des Vorstands KHD Humboldt Wedag International AG, Köln Die Wahl erfolgt für die restliche Amtszeit des Aufsichtsrates, mithin bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012 beschließt. Mitgliedschaften von George Harrison in Aufsichtsräten und in vergleichbaren Kontrollgremien: keine Mitgliedschaften von Yizhen Zhu in Aufsichtsräten und in vergleichbaren Kontrollgremien: keine Der Aufsichtsrat besteht zurzeit gemäß § 10 Abs. 1 und 2 der Satzung in Verbindung mit den §§ 95 Satz 1 bis 4, 96 Abs. 1 und 101 Abs. 1 AktG aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. 6. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen. ANGABEN NACH § 30 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 3.600.000 und ist eingeteilt in 424.000 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt 424.000. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Diese Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung im elektronischen Bundesanzeiger. TEILNAHMEBEDINGUNGEN Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung hat der Gesellschaft (Postanschrift: KHD Humboldt Wedag Industrial Services AG c/o Landesbank Baden-Württemberg, 4027 H Hauptversammlungen, Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart; Fax: 0711 / 127 - 79256; E-Mail: hv-Anmeldung@LBBW.de) bis spätestens zum 27. Juni 2012, 24:00 Uhr, zuzugehen. Aktionäre haben die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Zum Nachweis ist eine in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituts über den Anteilsbesitz notwendig. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), also auf den 13. Juni 2012 (00:00 Uhr) beziehen und der Gesellschaft (Postanschrift: KHD Humboldt Wedag Industrial Services AG, c/o Landesbank Baden-Württemberg, 4027 H Hauptversammlungen, Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart; Fax: 0711 / 127 - 79264; E-Mail: hv-Anmeldung@LBBW.de) bis spätestens zum 27. Juni 2012, 24:00 Uhr, zugehen. Bedeutung des Nachweisstichtages Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl. Dividendenberechtigung. Stimmrechtsvertretung Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Wenn weder ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person oder Institution im Sinne des § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, der Textform (§ 126b BGB). Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann an folgende Adresse übermittelt werden: KHD Humboldt Wedag Industrial Services AG Hauptversammlung 2012 Colonia-Allee 3 51067 Köln Die Gesellschaft bietet den Aktionären für die elektronische Übermittlung des Nachweises der Vollmacht folgende Telefax-Nummer und E-Mail-Adresse an: Telefax: +49-(0)221 -6504-1099 E-Mail: KIS.HV2012@KHD.com Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigt werden soll, besteht ein Formerfordernis weder dem Gesetz noch der Satzung nach. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder Personen rechtzeitig über eine mögliche Form der Vollmacht ab. Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, sich durch die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft kann mit den den Aktionären zugesandten Unterlagen bzw. Vollmachtsformularen bevollmächtigt werden. Der bevollmächtigte Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Vollmachtsformulare werden den angemeldeten Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt. Ergänzungsanträge gemäß § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 des Grundkapitals der Gesellschaft erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung muss der Gesellschaft spätestens bis zum 3. Juni 2012, 24:00 Uhr, in schriftlicher Form zugegangen sein. Ergänzungsverlangen richten Sie bitte schriftlich an nachfolgende Adresse: KHD Humboldt Wedag Industrial Services AG - Vorstand - Colonia-Allee 3, 51067 Köln Anträge und Wahlvorschläge Anträge gemäß § 126 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG von Aktionären zur Hauptversammlung sind bis zum 19. Juni 2012, 24:00 Uhr, der Gesellschaft ausschließlich an folgende Adresse zu übersenden: KHD Humboldt Wedag Industrial Services AG Hauptversammlung 2012 Colonia-Allee 3, 51067 Köln Telefax: +49 221 6504 1099 Anträge und Wahlvorschläge können mit einem Nachweis der Aktionärseigenschaft auch per E-Mail (sabine.marzola@khd.com ) übermittelt werden. Anträge und Wahlvorschläge sind in deutscher Sprache einzureichen. Sofern sie auch in englischer Sprache veröffentlicht werden sollen, ist eine Übersetzung beizufügen. Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge werden unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet unter 'http://www.khdis.de' veröffentlicht. Die ordentliche Hauptversammlung wird nicht in Ton oder Bild übertragen. Auskunftsrechte des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG Gemäß § 131 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Der Vorstand darf die Auskunft nur aus den in § 131 Abs. 3 AktG aufgeführten Gründen verweigern, insbesondere soweit die Auskunft auf der Internetseite der Gesellschaft, in der Hauptversammlung und über mindestens sieben Tage vor deren Beginn durchgängig zugänglich ist. Weitergehende Erläuterungen Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.khdis.de und dort im Bereich 'Hauptversammlung/AGM'. Informationen nach § 124a AktG Die Internetseite der KHD Humboldt Wedag Industrial Services AG, über die die Informationen nach § 124a AktG zugänglich sind, lautet wie folgt: www.khdis.de. Die Informationen finden sich dort im Bereich 'Hauptversammlung/AGM'. Köln, im Mai 2012 KHD Humboldt Wedag Industrial Services AG DER VORSTAND
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