MÜNCHEN (dpa-AFX) - Im Rechtsstreit um den Münchner Mietspiegel hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ein Urteil am Mittwoch vertagt. "Wir brauchen da ein paar Tage Beratung", sagte der Vorsitzende Richter. "Es ist eine Abwägungsfrage." Voraussichtlich am kommenden Montag soll die Entscheidung vorliegen.
Die Haus- und Wohnungsbesitzervereinigung Haus und Grund war vor Gericht gezogen, weil sie von der Stadt München wissen will, auf welchen konkreten Daten genau der Mietspiegel basiert. Sie will beispielsweise wissen, welche Wohnungen einfließen und welche nicht. Denn sie hat Zweifel an der Richtigkeit des Mietspiegels - nicht an der Auswertung, aber an der Erhebung der Daten.
Das Gericht betonte am Mittwoch, dass es aus Datenschutzgründen wohl nicht möglich sei, Material mit konkreten Adressen herauszugeben. Möglicherweise müsse die Stadt aber Daten, die nur zeigen, in welchen Straßenzügen oder Stadtbezirken die in den Mietspiegel einfließenden Wohnungen liegen, vorlegen. "Dass es sich in einem komplett unüberprüfbaren Bereich abspielt, kann wohl nicht sein", sagte der Vorsitzende Richter.
Mietspiegel werden von den meisten großen Städten in Deutschland erhoben, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln, an der sich Mieterhöhungen orientieren müssen./bsj/DP/mis
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