GELSENKIRCHEN (dpa-AFX) - Vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen geht es am Donnerstag (9.30 Uhr) um Diesel-Fahrverbote in den Ruhrgebietsstädten Gelsenkirchen und Essen. Anlass sind weitere Klagen der Umweltschutzorganisation Deutsche Umwelthilfe. Der Verein will erreichen, dass Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge als Maßnahmen in die entsprechenden Luftreinhaltepläne aufgenommen werden. Sein Ziel ist die Einhaltung des Grenzwerts für das gesundheitsschädliche Stickstoffdioxid (NO2). "Das Gericht wird zu entscheiden haben, ob und gegebenenfalls in welcher konkreten Form Fahrverbote als rechtlich zulässige Maßnahme in Betracht kommen", teilte das Gericht mit. Eine Entscheidung noch am Donnerstag ist wahrscheinlich.
Die Deutsche Umwelthilfe hat in Sachen Luftreinhaltung bereits mehrere Urteile erwirkt. Zuletzt hatte das Verwaltungsgericht Köln in der vergangenen Woche entschieden, dass Köln und Bonn 2019 in zwei Schritten - im April und September - Fahrverbote einführen sollen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig./tob/DP/tos
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