Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild).
Donnerstag, 21.02.2019 11:40 von | Aufrufe: 695

Gericht: 5G-Versteigerung rechtmäßig - keine Entscheidung über Regeln

Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild). ©unsplash.com

KÖLN (dpa-AFX) - Die Bundesnetzagentur darf die Frequenzen für das ultraschnelle 5G-Mobilfunknetz grundsätzlich über eine Versteigerung vergeben. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und eine Klage des Netzbetreibers Telefónica Deutschland abgewiesen. Die Frequenzvergabe über eine Versteigerung sei rechtmäßig, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Über die Klagen von Telefónica und anderen Mobilfunkfirmen gegen die von der Netzagentur festgelegten Regeln für die Versteigerung hat das Gericht aber noch nicht entschieden.

Telefónica hatte vor Gericht moniert, dass die Netzagentur Frequenzen in die Versteigerung einbeziehe, die noch bis 2025 zur Nutzung zugeteilt seien und deshalb derzeit gar nicht zur Verfügung stünden. Das Unternehmen hatte zudem beklagt, dass bestimmte für die lokale und regionale Nutzung vorgesehene Frequenzen nicht versteigert werden. Das Verwaltungsgericht entschied aber, dass die Bundesnetzagentur die Grenzen ihres Beurteilungsspielraums nicht überschritten habe. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.

Von größerer Bedeutung für die Versteigerung der 5G-Frequenzen könnten die Klagen gegen die Vergaberegeln sein. Telefónica und Vodafone haben dazu Eilanträge beim Kölner Verwaltungsgericht gestellt, um die für Ende März geplante Versteigerung zu stoppen. Die Netzbetreiber kritisieren etwa Ausnahmeregeln für Neueinsteiger - in diesem Falle das Unternehmen 1&1 Drillisch (United Internet ) -, deren Ausbaupflichten deutlich schwächer sind als für die alteingesessenen Netzbetreiber.

Sollten sich die Kläger vor Gericht durchsetzen, würden die Vergaberegeln unwirksam und die Netzagentur müsste das für den 5G-Ausbau zentrale Regelwerk neu erarbeiten./hff/DP/zb


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Weiter aufwärts?

Kurzfristig positionieren in Deutsche Telekom
ME3LY8
Ask: 1,25
Hebel: 21,33
mit starkem Hebel
Zum Produkt
MD3FQL
Ask: 4,72
Hebel: 4,92
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
Morgan Stanley
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: ME3LY8,MD3FQL,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.

Kurse

16,50
-0,48%
1&1 Realtime-Chart
21,84
+0,74%
Deutsche Telekom Realtime-Chart
22,98
+4,84%
United Internet AG Realtime-Chart
0,8098
+1,00%
Vodafone Group Plc. Realtime-Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur 1&1 Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.