KÖLN (dpa-AFX) - Die Bundesnetzagentur darf die Frequenzen für das ultraschnelle 5G-Mobilfunknetz grundsätzlich über eine Versteigerung vergeben. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und eine Klage des Netzbetreibers Telefónica Deutschland abgewiesen. Die Frequenzvergabe über eine Versteigerung sei rechtmäßig, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Über die Klagen von Telefónica und anderen Mobilfunkfirmen gegen die von der Netzagentur festgelegten Regeln für die Versteigerung hat das Gericht aber noch nicht entschieden.
Telefónica hatte vor Gericht moniert, dass die Netzagentur Frequenzen in die Versteigerung einbeziehe, die noch bis 2025 zur Nutzung zugeteilt seien und deshalb derzeit gar nicht zur Verfügung stünden. Das Unternehmen hatte zudem beklagt, dass bestimmte für die lokale und regionale Nutzung vorgesehene Frequenzen nicht versteigert werden. Das Verwaltungsgericht entschied aber, dass die Bundesnetzagentur die Grenzen ihres Beurteilungsspielraums nicht überschritten habe. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.
Von größerer Bedeutung für die Versteigerung der 5G-Frequenzen könnten die Klagen gegen die Vergaberegeln sein. Telefónica und Vodafone
Sollten sich die Kläger vor Gericht durchsetzen, würden die Vergaberegeln unwirksam und die Netzagentur müsste das für den 5G-Ausbau zentrale Regelwerk neu erarbeiten./hff/DP/zb
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